专利摘要:

公开号:WO1989005760A1
申请号:PCT/EP1988/001179
申请日:1988-12-16
公开日:1989-06-29
发明作者:Norbert Barein
申请人:Norbert Barein;
IPC主号:B65D41-00
专利说明:
Originalitätsverschluss Die Erfindung bezieht sich auf einen Originalitätsverschluss für Behälter wie Kanister, Flaschen od. dgl. aus Kunststoff, Glas, usw., insbesondere Mehrwegflaschen, deren Hals mit einem Schraubgewinde und unterhalb des Schraubgewindes angeordnetem Transferring (ringförmigem Vorsprung) versehen ist. Originalitätsverschlüsse haben den Zweck, kenntlich zu machen, dass der Behälter geöffnet wurde, d.h. durch die Unversehrtheit des gesamten Originalitätsverschlusses wird dem Konsumenten der Originalinhalt des Behälters garantiert. Es handelt sich um einen neuerungsgemässen Originalitätsverschluss mit einer auf einen mit einem Gegengewinde versehenen Behälterhals aufschraubbaren, mit einem komplementär zum Gegengewinde des Behälterhalses angeordneten Innengewinde und mit einem zur Abdichtung der Behältermündung vorgesehenen, ggf. gesondert ausgebildeten Dichtmittel versehenen Schraubkappe und mit einem an die Schraubkappe nach unten anschliessenden, mindestens abschnittsweise von der Schraubkappe abreissbar vorgesehenen und/oder aufreissbar ausgestalteten Sicherheitsring, wobei mindestens eine an den Sicherheitsring über eine Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung nach unten anschliessende, zwecks Untergreifens eines unterhalb des Gegengewindes angeordneten Transferrings des Behälterhalses nach innen einschwenkbare Lasche (Gebrauchslage) vorgesehen ist. Es ist bekannt, einen Originalitätsverschluss mit auf der Innenfläche des Sicherheitsrings angeordneten, den Transferring des Behälterhalses untergreifenden Nocken, welche bewirken, dass sich der Sicherheitsring beim Obergleiten des Behälterhalses insgesamt dehnt, zu versehen. Das wirft für einen aufreissbar ausgestalteten Sicherheitsring allerdings erhebliche Schwierigkeiten auf. Da es für Mehrwegflaschen zur Vermeidung eines zusätzlichen Arbeitsschrittes unumgänglich ist, dass der Sicherheitsring nach dem Aufriss an der Schraubkappe und nicht am Behälterhals verbleibt, treten hier für einen aufreissbar ausgestalteten Sicherheitsring,durch dessen Dehnung insgesamt, grosse Schwierigkeiten auf. Durch die durch Ovalitäten bedingten grossen Toleranzen bei Glasflaschen i.V.m. dem kurzgängigen Pilferproofgewinde reisst der Sicherheitsring nicht durch den Schraubvorgang beim erstmaligen Öffnen des Verschlusses auf, sondern muss erst durch Reissen von dem Behälter entfernt werden. Das wird allgemein sowohl seitens der Industrie als auch seitens der Konsumenten als nachteilig angesehen. Weitere Nachteile sind das zur Herstellung eines derartigen Verschlusses komplizierte Spritzgusswerkzeug und der Einsatz von Spezialschliessköpfen zur Verkappung (dem maschinellen Verschliessen), um die Verarbeitung dieser Verschlüsse auf automatisch arbeitenden Verschliessanlagen mit hoher Betriebsgeschwindigkeit überhaupt zu ermöglichen. Ausserdem lässt sich die Garantiesicherung mit einfachen Mitteln so manipulieren, dass ein Öffnen des Verschlusses auch ohne Zerstörung der Originalitätssicherung möglich ist.Aufgrund derartiger schwerwiegender Nachteile behaupten sich derartige Originalitätsverschlüsse auf dem Markt nur unzureichend und finden zu dem Markt für Mehrwegflaschen so gut wie keinen Zugang. Die Ausbildung von an den Sicherheitsring nach unten anschliessenden und nach innen einschwenkbaren Laschen (Gebrauchslage) ermöglicht hingegen ein leichtes Übergleiten des Behälterhalses, weil die i.V.m dem Sicherheitsring widerhakenähnlich ausgebildeten Laschen den Behälterhals sowohl leicht übergleiten, als auch beim ersten öffnungsvorgang unter dem Transferring des Behälterhalses sich festklemmen. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Sicherheitsring durch die Anordnung.mehrerer nicht aufreissbarer Verbindungsstellen und da durch aus2esprochendünne Sollbruchstellen in mehrere leicht aufreissbar ausnestalteteAbschnitte (Sicherheitsringabschnitte) aufzuteilen, wodurch der Aufriss des Sicherheitsrings schon durch den Schraubvorgang beim erstmaligen Öffnen und nicht erst durch Reissen von den Behälter erfolgt. Ausserdem sieht der neuerungsgemässe Originalitätsverschluss auch bei deutlich sichtbar aufgerissenem Zustand noch formschön aus, was durchaus bei herkömmlichen Originalitätsverschlüssen keine Selbstverständlichkeit ist. Ferner ist der Aufbau des Spritzgusswerkzeugs ausgesprochen einfach und damit kostengünstig und durch das auch bei Höchstgeschwindigkeiten bei der Verkappung leichte Übergleiten des Behälterhalses der Einsatz herkömmlicher Schliessköpfe gewährleistet. Darüber hinaus ist blanipulationssicherheitgegeben, denn die ausgesprochen dünn ausgestalteten Sollbruchstellen würden einem Manipulationsversuch nicht standhalten. Das sind entscheidende Gesichtspunkte dafür, ob sich ein Originalitätsverschluss auf dem Markt durchsetzt oder scheitert Beim erstmaligen Öffnen des Originalitätsverschlusses findet eine Verformung des jeweiligen Sicherheitsringabschnitts i.V.m. der ihm zugeordneten Lasche dergestalt statt, dass sich beide nach aussen aufwölben und der Radius des Sicherheitsringabschnitts sich verkleinert. Dabei knickt die Lasche in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses mittig in Richtung zum Sicherheitsringabschnitt ein, wodurch sich der Sicherheitsringabschnitt und die Lasche so stark versteifen, als wäre nicht die Lasche nachträglich nach innen eingeschwenkt (Gebrauchslage), sondern zusammen mit dem Sicherheitsring in dieser Stellung hergestellt.Da-durch ergibt sich, dass die Lasche in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses mittig den Transferring des Behälterhalses nicht untergreift und es ist gewährleistet, dass die Lasche sich nicht insgesamt unter den Transferring des Behälterhalses unterhakt, wodurch die Lasche beim Schraubvorgang nicht wieder nach unten in die Herstellungsstellung ausgeklappt werden kann. Diese zuvor geschilderte Verformung und Versteifung wird durch die Sollbruchstellen des Sicherheitsrings gewährleistet, welche dem Sicherheitsringabschnitt und der Lasche vor ihrem Aufreissen einen so starken Widerstand entgegensetzen, dass dadurch diese Verformung und Versteifung ermöglicht werden. Wird allerdings der Originalitätsverschluss mit aufgerissenem Sicherheitsring erneut auf den Behälterhals auf- und von diesem losgeschraubt, so kann es durch die durch den Aufriss bedingte fehlende Verformung und Versteifung bei entsprechend kurzer Laschenlänge je nach Handhabung passieren, dass eine Lasche wieder nach unten in die Herstellungstellung ausgeklappt wird, beispielsweise wenn beim nachträglichenÖffnungsvorgang ein Daumen unter gleichzeitiger Drehbewegung zu lange auf einen Sicherheitsringabschnitt und damit die entsprechende Lasche in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses mittig unter den Transferring des Behälterhalses drückt. Ein derartiger Originalitätsverschluss hätte auf dem Markt keinerlei Chance. Dieser Effekt lässt sich durch eine entsprechend grosse umfangsmässige Länge der Laschen vermeiden. Das wirkt sich aber wiederum auch nachteilig aus, insbesondere wenn der Sicherheitsring in Abschnitte aufgeteilt wird, weil mit zunehmender Länge des Sicherheitsringabschnitts auch die Spannung, welche die diesem zugeordnete Lasche in der nach innen eingeschwenkten Stellung (Gebrauchslage) auf diesen ausübt, sich erhöht. Dadurch wölben sich in aufgerissenem Zustand die äusseren Enden des Sicherheitsringabschnitts unschön nach aussen auf, was sich störend auf den Schraubvorgang auswirkt und die ästhetische und damit verkaufsfördernde Wirkung schmälert. Bei besonders starker Spannung besteht sogar die Gefahr, dass der Verschluss bei noch nicht aufgerissenen Sollbruchstellen eine leicht polygonale Form annimmt. Eine weitere Möglichkeit zur Vermeidung des oben beschrie benen Effektes besteht darin, die Laschen mit in der Herstellungsstellung gesehen von unten nach oben konkav eingewölbten Verriegelungsflanken zu versehen, wobei jede Verriegelungsflanke in der auf den Behälterhals aufgeschraubten Stellung in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses mittig abschnittsweise einen Abstand zum Transferring des Behäl terhalsesinnehat. Aber auch diese Möglichkeit weist Nachteile auf. Zum einen wird dadurch die Manipulationssicherheit des neuerungsgemässen Originalitätsverschlusses nachteilig beeinträchtigt, weil die äusseren Enden der jeweiligen Lasche keinen höhenmässigen Abstand zum Transferring des Behälterhalses in der auf diesen aufgeschraubten Stellung des Originalitätsverschlusses mehr innehaben, sondern diesen direkt untergreifen und dadurch schon bei der Anfangsdrehung mit einem Manipulationsgegenstand,z.B. einem Schraubenzieher, hinter den Transferring gedrückt werden können und der Originalitätsverschluss ohne Aufreissen der Sollbruchstellen losgeschraubt werden kann. Ein weiterer Nachteil ist der technischeAufwand zur Herstellung dieser konkaven Wölbungen der Verriegelungsflanken.Es sind dafür mehrere Elektroden und ein Funkenerosionsvorgang erforderlich, wobei auch die Herstellung dieser Elektroden aufwendig und infolge der Krümmungen in mehreren Ebenen kompliziert ist. Ferner erfordert die höhenmässige Anpassung der einzelnen Stahlringe des Spritzgusswerkzeugs aufwendige und zeitraubende Rüstvorgänge. Es werden daher in den Ausführungen Möglichkeiten von insbesondere keilförmig zugespitzt verlaufenden Abschnitten der Verriegelungsflanke, Rippen und Nasen od. dgl. aufgezeigt, wobei im Hinblick auf das Kunststoffspritzgusswerkzeug die Nasen am einfachsten herstellbar sind, weil sie lediglich durch in einen dünnen Zusatzring des Spritzgusswerkzeugs eingefräste Einbuchtungen gebildet werden können. Durch Planschleifvorgänge ist auch die höhenmässige Anpassung der einzelnen Stahlringe des Spritzgusswerkzeugs völlig unproblematisch. Durch diese zuvor genannten Ausführungsmöglichkeiten wird bewirkt, dass die jeweilige Lasche in aufgerissenem Zustand des Sicherheitsrings beim nachträglichen Öffnungsvorgang des Originalitätsverschlusses nicht unter den Transferring gedrückt werden kann, sondern an diesem vorbeigleitet. Ausserdemwird durch diese genannten Möglichkeiten die Manipulationssicherheit des neuerungsgemässen Originalitätsverschlusses nicht beeinträchtigt, was von ganz besonderer Wichtigkeitist. Ein weiteres Problem ist die für derartige Laschen erforderliche hohe Längssteifigkeit bei entsprechend geringer Quersteifigkeit. Dieses Problem lässt sich durch quer zur Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses verlaufende, auf der Aussenfläche und/oder Innenfläche der jeweiligen Lasche angeordnete Rippen lösen. Derartige Rippen werfen aber ihrerseits bestimmte Probleme auf. Durch sie findet unerwünscht eine Oberflächenvergrösserung statt. Die Laschen müssen, will man-sich eines vorteilhaften Entformungsvorganges des Kunststoffspritzgussteiles bedienen, durch einen Mittelauswerfer aus dem Abstreifring des Spritzgusswerkzeugs gedrückt und dabei nach innen zusammengequetscht werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Laschen über dünne Filmscharnierverbindungen an den Sicherheitsring angeschlossen sind. Wenn schon funktionsmässig bedingt zur Erzielung einer hohen Längssteifigkeit in der Herstellungsstellung im Längschnitt gesehen die Rippenbreite und damit die Breite der jeweiligen Lasche einschliesslich Rippen entsprechend gross sein muss, so wird diese Breite dadurch noch erhöht, dass der Winkel der in den Ausführungen mit der Ziffer (5a) bezeichneten Seite der Lasche entsprechend spitz zu deren Mantelaussenfläche und/oder Mantelinnenfläche verlaufen muss, um die Entformung des Originalitätsverschlusses aus dem Kunststoffspritzgusswerkzeug zu ermöglichem. Somit spielt die Wandstärke der Laschen eine grosse Rolle für den Winkel der in den Ausführungen mit der Ziffer (5a) bezeichneten Seite mindestens eines Übergangsbereiches der jeweiligen Lasche, d.h. proportional zur Zunahme der Laschenwandstärke wird dieser Winkel spitzer zur Aussenfläche und/oder Innenfläche der jeweiligen Lasche. Durch einen derartigen spitzen Winkel der Seite (Sa) wird die Lasche in diesem Übergangsbereich unnötig geschwächt und deren Durchbiegen in eben diesem Bereich bewirkt. Dies kann nur durch eine in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen noch grössere als die ohnehin schon funktonsmässig bedingte Laschenbreite einschliesslich Rippen ausgeglichen werden. Als Resultat bleibt festzustellen, dass dadurch diese Laschenbreite einschliesslich Rippen so gross geworden ist, dass der Sicherheitsring die Schraubkappe nach aussen überschreitet, was die ästhetische und damit verkaufsfördernde Wirkung des Originalitätsverschlusses erheblich schmälert. Ein weiterer schwerwiegender Nachteil einer derartigen Rippenausbildung ist die Herstellung dieses Teiles des Kunststoffspritzgusswerkzeugs. Die Laschen werden i.d.R. durch eine durch einen Funkenerosionsvorgang aus der Innenfläche eines gehärteten Stahlringes entstehende Innenkontur gebildet und dieser Stahlring in den Abstreifring des Kunststoffspritzgusswerk-zeugs ein- und auf die Lauffläche-dessenKern aufgesetzt, mit anderen Worten handelt es sich um ein Verschleissteil, welches in vielfacher Ausfertigung für ein Vielfachwerkzeugangefertigt und als Ersatzteil betleitgehaltenwerden muss. Es ist stets als ein Vorteil, insbesondere bei einem derartigen Massenartikelanzusehen, wenn Verschleissteile so einfach wie überhaupt möglich aufgebaut sind. Das ist aber bei der zuvor geschilderten Rippenausbildung nicht der Fall, denn zum einen verschleisst die ohnehin durch spitzkantige Rippen und deren höchste Genauigkeit aufwendig herzustellende Elektrode auch sehr schnell, ausserdem sind entweder mehrere zusätzliche Elektroden zum Nacherodieren der Schruppstufe erforderlich und damit das Polieren der Stahlringe erheblich erleichtert oder die in der Schruppstufe erodierten Ringe werden direkt poliert, was jedoch die Kosten nicht erheblich senkt. Als Erfahrungswert wurde ermittelt, dass je Ring und je Person ein 8-Std. Arbeitstag trotz Einsatz von Spezialwerkzeug zum Hochglanzpolieren eines einzigen Stahlringes nicht ganz ausreicht, da sich die Bereiche zwischen den schmalen Rippen nur sehr schwer und zeitaufwendig polieren lassen. Aus diesem Grund wird in den Ausführungen vorgeschlagen, die Laschen ohne quer zur Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses verlaufende Rippen vorzusehen und das Verhältnis zwischen Längs- und Quersteifigkeit durch die Unterteilung der Laschen in entsprechend ausgeformte und angeordnete Laschenabschnitte, insbesondere je unterteilte Lasche in der Herstellungsstellung im Lähgsschnittgesehen einen zu einem oberen Laschenabschnitt von oben nach unten und nach aussen abgespreizten unteren Laschenabschnitt und die Anordnung entsprechender in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses verlaufender Verstärkungsrippen auf diesen Laschenabschnitten, zu erzielen. Nach dieser Lösung weisen die Laschen lediglich glatte Flächen auf und die zum Erodieren der Stahlringe erforderliche Elektrode ist lediglich ein Drehteil .Der Verschleiss dieser Elektrode ist durch die Ausbildung glatte Flächen extrem gering und das Hochglanzpolieren selbst in der Schruppstufe erodierter Ringe problemlos. Die Kosten und der Zeitaufwand zur Herstellung dieser Ringe lassen sich dadurch auf einen Bruchteil reduzieren. Gerade bei einem derartigen, im Endpreis äusserst niedrig kalkulierten Massenartikelspielt der Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit eine grosse Rolle, zumal durch die hohe Stückzahl die Spritzgusswerkzeuge einem erhöhten Verschleiss unterliegen. Aber auch die Optik und damit verkaufsfördernde Wirkung spielen eine ebenfalls grosse Rolle.Auf dem Stand der Technik entsprechende Ausführungsformen von Originalitätsverschlüssenmit ebenfalls nach innen einschwenkbaren Laschen, bei welchen jedoch das Merkmaleiner Abstützung oberhalb einer Sctlarnier- bzw. Filmscnarnierverbindung mit einem nicht unwesentlichen Bereich ihrer Höhe über eine Anlageeinrichtung gegen den Sicherheitsring fehlt, wird in diesem Zusammenhang nicht eingegangen, weil die zuvor geschilderte Verformung und Verstei fung hier nicht erzielbar ist. ZusammenEassend lässt sichfeststellen, dassder neuerungsgemässe Originalitätsverschluss alle Anforderungen erfüllt, die man an einen derartigen Verschluss stellen muss, sowohlin bezug auf seine Formschönlleit, Bedienungsfreundliclikeitund Ninipulationssicherheit,als auch in bezug auf seine Eignung zur Verwendung herkömmlicher Schliessköpfe bei der Verkappung ( dem maschinellen Verschliessen) und insbesondere ist er durch überaus einfach aufgebautes und dadurch preisgünstigesund störungsunanfälliger arbeitendes Spritzgusswerkzeug als Massenartikel kostengünstig herstellbar. Anhand der nachstehend aufgezeigten schaubildlichen Darstellungen ist der erfindungsgemässe Originalitätsverschlusszeichnerisch dargestellt. Es zeigen: Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform des Originalitätsverscnlus ses in der Herstellungsstellung, Fig. 2 eine von der perspektivischen Ansicht des Originalitätsverschlusses nach Fig 1 durch eine Darstellung des Originalitätsverschlusses mit einer Laschenstellung nach dem Einschwenken nach innen (Gebrauchslage) sich unterscheidende perspek tivische Ansicht einer anderen Ausführungsform des Originalitätsverschlusses, Fig. 3 einen Längsschnitt entlang der Linie 3 - 3 nach Fig. 1 in vergrösserter Dar stellung, Fig. 4 Teil-Seitenansichten anderer Ausführungsformen des Originalitätsverschlusses und 5 nach Fig. 1 in vergrösserten Darstellungen, Fig. 6 einen Längsschnitt entlang der Linie 6 - 6 nach Fig. 4 in vergrösserter Dar stellung, Fig. 7 einen Längsschnitt entlang der Linie 7 - 7 nach Fig. 5 in vergrösserter Dar stellung, Fig. 8 einen von dem Längsschnitt nach Fig. 6 durch eine Darstellung mit einer La schenstellung nach dem Einschwenken nach innen (Gebrauchslage) sich unter scheidenden Längsschnitt, Fig. 9 einen ähnlichen Längsschnitt wie Fig. 6, jedoch in bezug auf eine andere Aus führungsform des Originalitätsverschlusses, Fig. 10 eine ähnliche Teil-Seitenansicht wie Fig. 4 , jedoch in bezug auf eine andereAusführungsform des Originalitätsverschlusses, Fig. 11 eine ähnliche Teil-Seitenansicht wie Fig. 5 , jedoch in bezug auf eine andereAusführungsform des Originalitätsverschlusses, Fig. 12 einen Längsschnitt entlang der Linie 12 - 12 nach Fig. 10 in vergrösserterDarstellung, Fig. 13 einen Längsschnitt entlang der Linie 13 - 13 nach Fig. 11 in vergrösserter Darstellung, Fig. 14 bis ähnliche Längsschnitte wie Fig. 13 , jedoch in bezug auf andere Ausführungs-16 und 18 formen des Originalitätsverschlusses Fig. 17 einen ähnlichen Längsschnitt wie Fig. 12 , jedoch in bezug auf eine andereAusführungsform des Originalitätsverschlusses, Fig. 19 eine ähnliche perspektivische Ansicht wie Fig. 1 , jedoch in bezug auf eine andere Ausführungsform des Originalitätsverschlusses, Fig. 20 einen ähnlichen Längsschnitt wie Fig. 6 , jedoch in bezug auf eine andereAusführungsform des Originalitätsverschlusses und Fig. 21 einen ähnlichen Längsschnitt wie Fig. 8 , jedoch in bezug auf eine andere Aus führungsform des Originalitätsverschlusses. Bevorzugt ist mindestens eine Lasche 5 in der nach innen eingeschwenkten Stellung (Gebrauchslage) oberhalb mindestens einer Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung 4 mit einem nicht unwesentlichen Bereich ihrer Höhe über mindestens eine Anlage einrichtung gegen den Sicherheitsring 3 abgestützt. Als "Gebrauchslage" wirddie Stellung des Originalitätsverschlusses 1 bezeichnet, in welcher die Laschen 4 relativ nach innen eingeschlagen sind. Vorzuosweiseweist in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen mindestens eine Anlageeinrichtung mindestens einen sich in Richtungauf die Schwenklinie mindestens einer Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung 4 mindestens im wesentlichen allmählich verjüngenden, mindestens über den Teilumfang mindestens einer Lasche 5 sich erstreckenden Übergangsbereich des Sicherheitsrings 3 und/oder mindestens einer Lasche 5 auf. Die Ausführungsformen nach z.B. Fig. 3, 6, 7, 9 und 12 bis 18 weisen in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen je Sicherheitsring 3 und je Lasche 5 je einen Ubergangsbereich auf, durch deren Lage die jeweilige Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung bestimmt wird, zumal die Seite 3c mindestens eines Übergangsbereiches des Sicher heitsrings3 innenseitig an diese Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung 4 sich anschliesst, diese Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung 4 gegenüber der Mantelinnenfläche 3b des Sicherheitsrings 3 nach aussen versetzt ist und der Übergangsbereich der Lasche 5 in diese Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung 4 auslÅauft.Die Ausführungsform nach z.B. Fig. 20 weist in der Herstellungsstellungim Längsschnitt gesehen keinen Übergangsbereich auf, vielmehr schliessen hier die Mantelinnenfläche 3b des Sicherheitsrings 3 und die Innenfläche der Lasche 5 innenseitig an die Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung 4 an. Das gilt auch für die zeichnerisch nicht dargestellten Varianten der Fig.20. Vorzugsweise ist im Längsschnitt gesehen mindestens eine sich innenseitig an mindestens eine Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung 4 anschliessende, insbesondere gerade verlaufende Seite 3c mindestens eines Übergangsbereiches des Sicherheitsrings 3 in einem Winkel von insbesondere 15 bis 400 zur NintelauRenfläche3a des Sicherheitsrings 3 schräg von unten nach oben verlaufend vorgesehen (vgl. z.B. Fig. 3, 6, 7, 9 und 12 bis 18). Bevorzugt ist in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen mindestens eine insbesondere gerade verlaufende, sich innenseitig und/oder aussenseitig an mindestens eine Scharnierbzw. Filmscharnierverbindung 4 anschliessende Seite 5a mindestens eines Übergangsbereiches mindestens einer Lasche 5 bzw. des oberen Laschenabschnitts 6 mindestens einer Lasche 5 in einem Winkelvon insbesondere 15 bis 400 zur Aussenfläche und/oder Innenflä che mindestens einer Lasche 5 bzw. zur Aussenfläche 6a und/oder zur Innenfläche 6b des oberen Laschenabschnitts 6 mindestens einer Lasche 5 schräg von oben nach unten verlaufend vorgesehen (vgl. z.B. Fig. 3, 6, 7, 9 und 12 bis 18 hinsichtlich einer in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen sich aussenseitig an die Scharnier bzw. Filmscharnierverbindung 4 anschliessenden Seite 5a ). Mindestens eine Lasche 5 kann in der Herstellungsstellung gesehen höhenmässig in mehrere Laschenabschnitte unterteilt sein. Vorzugsweise ist mindestens eine Lasche 5 höhenmässig in zwei Laschenabschnitte, einen oberen Laschenabschnitt 6 und einen unteren Laschenabschnitt 7 unterteilt (vgl. z.ss.Fig. 1 und 3 bis 19). Bevorzugt verläuft in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen mindestens ein Laschenabschnitt mindestens einer Lasche 5 von oben nach unten und nach aussen abgespreizt zU mindestens einem über ihm angeordneten Laschenabschnitt dieser Lasche 5 . Die höhenmässige Trennung jeweils zweier Laschenabschnitte voneinander wird i.d.R. im Bereich deren Knickstelle od. dgl. angenommen. Eine derartige Knickstelle kann scharfkantig oder innen und/oder aussen mit einem Radius ausgebildet sein. Weist eine Lasche 5 keine Knickstelle od. dgl. auf, so wird die hohen-mässige Trennung in einen oberen Laschenabschnitt 6 und einen unteren Laschenabschnitt 7 fiktiv angenommen. Auch bei mehr als zwei Laschenabschnitten sind naturgemäss in der Herstellungsstellung gesehen ein oberer Laschenabschnitt und ein unterer Laschenabschnitt je Lasche 5 vorhanden. Weist eine Lasche 5 mehr als zwei Laschenabschnitte auf, so werden in der Herstellungsstellung gesehen der obere Laschenabschnitt 6 zu deren oberem Laschen Abschnitt und der untere Laschenabschnitt 7 zu deren unterem Laschenabschnitt, auch wenn in den Ausführungen der Einfachheit halber im einzelnen nicht weiter darauf eingegangen wird. Vorzugsweise verläuft in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen der untere Laschenabschnitt 7 mindestens einer Lasche 5 von oben nach unten und nach aussen abgespreizt zum oberen Laschenabschnitt 6 dieser Lasche 5 (vgl. 3, 6, 7, 9 und 12 bis 18). Einer derartigen Abspreizung des unteren Laschenabschnitts 7 in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen von oben nach unten und nach aussen zum oberen Laschenabschnitt6 kommt die Bedeutung zu, unter Beibehaltung einer geringen Wandstärke eine grosse Längssteifigkeit bei geringer Quersteifigkeit zu erzielen, welche der Anordnung von quer zur Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 verlaufenden Rippen ( zeichnerisch nicht dargestellt ) entspricht. Darüber hinaus steht in der Gebrauchslage der obere Laschenabschnitt 6 der jeweiligen Lasche 5 weiter von der Innenfläche des Sicherheitsrings 3 ab, wie aus z.B. Fig. 8 deutlich ersichtlich ist. Dadurch kann die umfangsmässige Laschenlänge kleiner gehalten sein und durch das Fehlen von quer zur Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 verlaufende Rippen (zeichnerisch nicht dargestellt) kann die Seite 5a in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen in einem ausgesprochen vorteilhaft stumpfen Winkel zur Innenfläche 6a des oberen Laschenabschnitts 6 verlaufen. Auf die Bedeutung dieser Punkte wurde eingangs bereits ausführlich eingegangen. Sowohl in der Herstellungsstellung gesehen der obere Laschenabschnitt 6 als auch der untere Laschenabschnitt 7 lassen sich durch in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 -verlaufendeVerstärkungsrippen weiter verstärken, worauf später noch eingegangen wird. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann bzw. können sich die Innenfläche und/ oder die Aussenfläche mindestens cines Laschenabschnitts mindestens einer Lasche 5 in axialer Richtung oder in bezug auf die Längsmittelachse L - L des Originalitätsverschlusses 1 in einem Winkel von 0"bis 1800,insbesondere von 10 bis 20 schräg von oben nach unten und nach aussen oder nach innen erstrecken. In der ilerstellungsstellungim Längsschnitt ge sehen kann bzw. können sich die Aussenfläche und/oder die Innenfläche mindestens eines La schenabscirnittsmindestens einer Lasche 5 in einem Winkel von 0"bis 1800,insbesondere von 1"bis 20 zur Innenfläche und/oder Aussenfläche dieses Laschenabschnitts schräg von von oben nach unten oder von unten nach oben und nach aussen oder nach innen erstrecken. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann sich die Innenfläche 6b des oberen Laschenabschnitts 6 mindestens einer Lasche 5 von der Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung 4 ausgehend in axialer Richtung von oben nach unten oder in bezug auf die Längs mittelachse L - L des Originalitätsverschlusses 1 in einem Winkel - - von 0" bis 1800,insbesondere von 1"bis 5 schräg von oben nach unten und nach aussen erstrecken In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann sich die Innenfläche 7b des unteren Laschenabsclmitts7 mindestens einer Lasche 5 vom unteren Ende des oberen Laschenabschnitts 6 dieser Lasche 5 ausgehend in bezug auf die Längsmittelachse L - L des Ori ginalitätsverschlusses 1 in einem Winkel - ss - von 0" bis 1800, insbesondere von 5 bis 200schräg von oben nach unten und nach aussen erstrecken. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann sich die Innenfläche 7b des unteren Laschenabschnitts 7 mindestens einer Lasche 5 in einem Winkel - & - von 0" bis 180 , insbesondere von 50bis 200 zur Innenfläche 6b des oberen Laschenabschnitts 6 dieser Lasche 5 schräg von oben nach unten und nach aussenerstrecken. Wichtig für den Abstreifvorgang hinsichtlich einer bevorzugten Entformung der Kunststoffspritzgussteile aus dem Spritzgusswerkzeug ist,dass keine Innenfläche 6b, 7b nach innen übersteht, weil zuerst das Kunststoffspritzgussteil vom Kern entformt werden muss und erst später durch einen Mittelauswerfer aus dem Abstreifring gedrückt wird. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann sich die Aussenfläche 7a mindestens eines unteren Laschenabschnitts 7 in einem Winkel von 0 bis 1800,insbesondere von 1"bis 10 zur Innenfläche 7b dieses unteren Laschenabschnitts 7 schräg von oben nach unten und nach aussen erstrecken. Die Aussenfläche und die Innenfläche mindestens eines Laschenabschnitts mindestens einer Lasche 5 können in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen parallel zueinander verlaufen. Die Aussenfläche 6a und die Innenfläche 6b mindestens eines oberen Laschenabschnitts 6 können in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen parallel zueinander verlaufen (vgl. z B.Fig. 3, 6, 7, 9 und 12 bis 15). Die Aussenfläche 7a und die Innenfläche 7b mindestens eines unteren Laschenabschnitts 7 können in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen parallel zueinander verlaufen (vgl. z.B. Fig. 3, 6, 7, 9, 12, 13 und 16). In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann mindestens ein Laschenabsclinittmindestens einer Lasche 5 von einem in einem Abstand nach unten oder oben versetzt zu seinem unteren Ende gelegenen Punkt oder von seinem unteren oder oberen Ende ausgehend über einen Teil seiner Höhe oder seine gesamte Höhe von unten nach oben oder von oben nach unten sich verbreiternd oder verjüngend ausgebildet sein. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann der untere Laschenabschnitt 7 mindestens einer Lasche 5 von oben nach unten mit insbesondere allmählich sich verbreiternder Wandstärkeausgebildet sein (vgl. z.B. Fig. 14, 15, 17 und 18). Eine derartige Wandstärkenverbreiterung in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen von oben nach unten des unteren Laschenabschnitts 7 ermöglicht dessen Verstärkung. Eine allmähliche Verbreiterung in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen von oben nach unten ist wichtig für den Abstreifvorgang hinsichtlich einer bevor zug-ten Entformung des Kunststoffspritzgussteiles aus dem Spritzgusswerkzeug. Es werden in den Ausführungen Begriffe wie z.B. "von oben nach unten", "vonunten nach oben","oberer", "unterer", "nach oben", "nach unten", "in Höhe", usw. gebraucht. Diese Begriffe beziehen sich auf eine wie in den zeichnerischen Darstellungen gezeigte aufrecht stehende Lage des Originalitätsverschlusses 1 Als "Ausführungen" werden die Beschreibung und die Patentansprüche / Schutzansprüche bezeichnet. Der Behälter ist, da bekannt, zeichnerisch nicht dargestellt. Als"Herstellungsstellung" des Originalitätsverschlusses 1 wird die Stellung vor dem Einschwenken nach innen der Laschen 5 , in welcher der Originalitätsverschluss 1 aus dem Spritzgusswerkzeug kommt (hergestellt wird), bezeichnet. Als "Randseiten" 5b werden die beiden seitlichen äusseren Begrenzungen der jeweiligen Lasche 5 bezeichnet. Als"Sollbruchstellen" 16 werden Brücken bezeichnet, welche so schwach ausgebildet sind, dass sie bei der aufwärts gerichteten Hubbewegung des Originalitätsverschlusses 1 aufreissen. Die Sollbruchstellen 16 können punktartig oder als Materialfilme ausgebildet sein. Als "Verbindungsstellen" 17 werden Brücken bezeichnet, welche so stark ausgebildet sind, dass sie bei der aufwärts gerichteten Elubbewegungdes Originalitätsverschlusses 1 nicht aufreissen. Die Verbindungsstellen 17 können punktartig oder als Materialfilme ausgebildet sein. Das Adjektiv "jeweilig" wird in den Ausführungen im Sinne der Adjektive "betreffend", "entsprechend" verwendet. Als "leilumfang"wird ein Teil des Umfangs des Originalitätsverschlusses 1 bezeichnet. Wenn in den Ausführungen vom Transferring des Behälterhalses gesprochen wird, so kann es sich gleichermassen auch auch um einen anderweitigen geeigneten ringförmigen Vorsprung handeln, sofern dies durch den Zusammenhang nicht ausgeschlossen ist, auch wenn der Einfachheit halber im einzelnen in den Ausführungen nicht weiter darauf eingegangen wird. Als "nachträglicher Öffnungsvorgang" wird der Öffnungsvorgang des Originalitätsverschlusses 1 nach dem Aufriss der Sollbruchstellen 16 bezeichnet. Falls eine Winkelangabe vorliegt und diejenige Fläche, auf die sich die Winkelangabe im Längsschnitt gesehen bezieht, mindestens abschnittsweise gekrümmt oder abgewinkelt verläuft, so wird der Verlauf einer im Längsschnitt gesehen durch den oberen und unteren Endpunkt dieser Fläche verlaufenden imaginären geraden Linie zur Winkelbestimmung herangezogen. Falls durch eine entsprechende Krümmung der Übergang im Längsschnitt gesehen zwischen zwei Flächen nicht erkennbar ist, wird der im Längsschnitt gesehen untere Punkt als Übergang angenommen. Als "Aussenfläche" einer Lasche 5 wird die in der Herstellungsstellung gesehen äussere Fläche und als "Innenfläche" die in der Herstellungsstellunggesehen innere Fläche dieser Lasche 5 bezeichnet. Falls es sich bei der auErecht stehenden Lage des Originalitätsverschlusses 1 um die Herstellungsstellung, die Gebrauchslage oder die auf den Behälterhals aufgeschraubte Stellung des Originalitätsverschlusses 1 handelt, so wird, sofern dies erforderlich ist, in den Ausführungen im einzelnen darauf hingewiesen. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann der untere Laschenabschnitt 7 mindestens einer Lasche 5 von einem in einem Abstand nach unten versetzt zu seinem oberen Ende gelegenen Punkt ausgehend oder von insbesondere seinem oberen Ende ausgehend über einen Teil seiner Höhe oder insbesondere seine gesamte Höhe von oben nach unten mit sich verbreiternder Wandstärke ausgebildet sein (vgl. z.B. Fig. 14, 15, 17 und 18 hinsichtlich eines in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen von seinem oberen ende ausgehend über seine gesamte Höhe von oben nach unten mit sich verbreiternder Wandstärke ausgebildeten unteren Laschenabschnitts 7). Dadurch wird günstigerweise die Wandstärke im Bereich der Knickstelle od.dgl.nicht vergrössert.In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann die Höhe des unteren Laschenabschnitts 7 gleich der Höhe oder kleiner als die Höhe oder insbesondere grösser als die Höhe des oberen Laschenabschnitts 6 sein. Der Übergangsbereich zwischen oberem Laschenabschnitt 6 und unterem Laschenabschnitt 7 mindestens einer Lasche 5 in deren nach innen eingeschwenkter Stellung (Gebrauchslage) und in deren Mitte in Unfangsrichtungdes Originalitätsverschlusses 1 kann in einem Abstand nach oben oder unten versetzt zum Übergangs bereich zwischen der Seite Jcmindestens eines Übergangsbereiches und der Mantelinnenfläche des Sicherheitsrings 3 angeordnet sein oder insbesondere in Höhe des Übergangsbereiches zwiscilen der Seite 3c mindestens eines Übergangsbereiches und der Mantelinnenfläche 3b des Sicherheitsrings 3 angeordnet sein. Die beiden Übergangsbereiche verlaufen in der nach innen eingeschlagenen Stellung der jeweiligen Lasche 5 ohnehin nicht über den gesamten Teilumfang höhenmässig deckungsgleich, wenn beide Übergangsbereiche bevorzugt in der Herstellungsstellung gesehen ohne über deren Teilumfang sich erstreckende höhenmässige Krümmung verlaufen, sondern der Übergangsbereich der jeweiligen Lasche 5 liegt in der Gebrauchslage in Umfangsrichtung.desOriginalitätsverschlusses 1 an den äusseren Enden dieser Lasche 5 höhenmässig tiefer als im Bereich deren MitteIn der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann mindestens eine Lasche 5 bzw. der obere Laschenabschnitt 6 mindestens einer Lasche 5 von der Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung 4 ausgehend in axialer Richtung von oben nach unten sich erstrecken (vgl. z.B. Fig. 9). In der Herstellungsstellung im Längsschnitt geseilenkann mindestens eine Lasche 5 bzw. der obere Laschenabschnitt 6 mindestens einer Lasche 5 von der Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung 4 ausgehend in bezug auf die Längsmittelachse L - L des Originalitätsverschlusses 1 in einem Winkelnach aussen abgespreizt von oben nach unten sich erstrecken (vgl. z.B. Fig. 3, 6, 7 und 12 bis 18). In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann der untere Laschenabschnitt 7 als Verlängerung zum und im gleichen Winkel wie der obere Laschenabschnitt 6 verlaufen (zeichnerisch nicht dargestellt). Vorzugsweise ist bzw. sind mindestens eine Lasche 5 und/oder mindestens ein Laschenabsciinittund/oder mindestens ein Laschenabschnitt 8 und/oder mindestens ein oberer Laschenabschnitt 6 und/oder mindestens ein unterer Laschenabschnitt 7 in bezug auf seinen bzw. ihren Teilumfang mindestens abschnittsweiseund/oder höhenmässig mindestens abschnittsweise federnd bzw. flexibel ausgebildet. Das ist für die Laschenfunktion, insbesondere das Einschwenken nach innen (Gebrauchslage) von Wichtigkeit.Auf der Innenfläche und/oder der Aussenfläche mindestens eines Laschenabschnitts mindestens einer Lasche 5 kann mindestens b-zw. je eine in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 über einen Teil deren Teilumfang mit insbesondere gleichen Abständen zu deren Randseiten 5boder deren gesamten Teilumfang und in der Herstellungsstellungstellung im Längsschnitt gesehen über einen Teil deren Höhe von deren unterem Ende ausgehend nach oben versetzt oder von deren unterem Ende ausgehend oder von deren oberem Ende ausgehend nach unten versetzt oder von deren oberem Ende ausgehend oder deren gesamte Höhe sich erstreckende Verstärkungsrippe vorgesehen sein. Auf der Innenfläche 6b und/oder insbesondere auf der Aussenfläche 6a des in der Herstellungsstellung gesehen oberen Laschenabschnitts 6 mindestens einer Lasche 5 kann mindestens bzw. je eine in IAnEangsrichtungdes Originalitätsverschlusses 1 über einen Teil deren Teilumfang mit insbesondere gleichen Abständen zu deren Randseiten 5boder insbesondere über deren gesamten Teilumfang sich erstreckende obere Verstärkungsrippe 11 vorgesehen sein. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann mindestens eine obere Verstärkungsrippe 11 von einem in einem Abstand nach oben versetzt zum Übergangsbereich zwischen oberem Laschenabschnitt 6 und unterem Laschenabschnitt 7 mindestens einer Lasche 5 gelegenen Punkt ausgehend oder von insbesondere dem Übergangsbereich zwischen oberem Laschenabschnitt 6 und unterem Laschenabschnitt 7 mindestens einer Lasche 5 ausgehend über einen Teil der Höhe oder insbesondere die gesamte Höhe dieses oberen Laschenabschnitts 6 von unten nach oben sich erstrecken (vgl. z.B.Fig. 16 bis 18 hinsichtlich einer in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen über die gesamte Höhe des oberen Laschenabschnitts 6 sich erstreckenden Verstärkungsrippe 11). Dadurch wird ebenfalls vorteilhafterweise die Wandstärke im Bereich der Knickstelle od. dgl. nicht vergrössert und trotzdem eine Verstärkung des in der Herstellungsstellung gesehen oberen Laschenabschnitts 6 erzielt. Mindestens eine Verstärkungsrippe und/oder mindestens eine obere Verstärkungsrippe (11) und/oder mindestens eine untere Verstärkungsrippe 12 kann bzw. können jede geeignete geometrische Form aufweisen, also beispielsweise in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die Form eines Trapezes od. dgl. oder insbesondere mindestens im wesentlichen die Form eines Dreiecks od. dgl. aufweisen (vgl. in bezug auf eine in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen Dreieckform hinsichtlich einer oberen Verstärkungsrippe 11 z.B. Fig. 16 bis 18 und hinsichtlich einer unteren Verstärkungsrippe 12 z.B. Fig. 15, 17 und 18).Vorzugsweise ist in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die Seite 5a kürzer als die Seite 11a und verläuft in einem stumpferen Winkel zur Innenfläche 6b als die Seitella. Dadurch wird der Innendurchmesser zwischen den oberen Laschenabschnitten 6 in der Gebrauchslage möglichst klein gehalten und die oberen Laschenabschnitte 6 behindern nicht das Übergleiten des Originalitätsverschlusses 1 über den Transferring des Behälterhalses, zumal ohnehin nur die in der Herstellungsstellung gesehen unteren Laschenabschnitte 7 zur Erzeugung einer federnden Wirkung indexGebrauchslage von Bedeutung sind. Ausserdem wird eine allmähliche Wandstärkenvergrösserung in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen der oberen Verstärkungsrippe 11 von oben nach unten und von unten nach oben und nach aussen und der unteren Verstärkungsrippe 12 von oben nach unten und nach aussen durch derartige Dreieckformen geschaffen, welche sich günstig auf den Abstreifvorgang hinsichtlich einer bevorzugten Entformung der Kunststoffspritzgussteile aus dem Spritzgusswerkzeug auswirkt. Die in der Herstellungsstellung gesehen untere Verstärkungsrippe 12 soll im wesentlichen dazu dienen, die Wandstärke der ihr zugeordneten Verriegelungsflanke 10 in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen zu verbreitern, dadurch ein Einknicken der jeweiligenLasche 5 zu verhinderen und dadurch ein sichereres Untergreifen des Transferrings des Behälterhalses zu gewährleisten. In der Herstellungsstellung gesehen kann bzw. können mindestens eine Verstärkungsrippe und/ oder mindestens eine obere Verstärkungsrippe 11 und/oder mindestens eine untere Verstärkungsrippe 12 eine beliebige Anzahl Seiten aufweisen. Vorzugsweise weisen in der Herstellungsstellung gesehen mindestens eine obere Verstärkungsrippe 11 zwei Seiten, eine obere Seite 5a und eine untere Seite 11b auf (vgl. z.B. Fig. 16 bis 18)und mindestens eine untere Verstärkungsrippe 12 eine Seite 12a auf (vgl. z.B. Fig. 15, 17 und 18). In der lierstellungsstellungim Längsschnittgesehen kann sich mindestens eine Seite mindestens einer Verstärkungsrippe in einem Winkel von 0 bis 1800,insbesondere von 1"bis 20 zur Aussenfläche oder Innenfläche mindestens eines Laschenabschnitts mindestens einer Lasche 5 schräg von unten nach oben oder von oben nach unten und nach aussen oder innen erstrecken. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann die untere Seite 11 bmindestens einer auf der Innenfläche 6b des oberen Laschenabschnitts 6 mindestens einer Lasche 5 angeordneten oberen Verstärkungsrippe 11 in einem Winkelvon 0 bis 1800,insbesondere von 1"bis 10 zur Aussenfläche 6a dieses oberen Laschenabschnitts 6 schräg von unten nach oben und nach innen verlaufen. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann die untere Seite 11b mindestens eines auf der Aussenfläche da des oberen Laschenabschnitts 6 mindestens einer Lasche 5 angeordneten Verstärkungsrippe 11 in einem Winkel von 0"bis 1800, insbesondere von 1"bis 20 zur oberen Seite 5a dieser oberen Verstärkungsrippe 11 schräg von unten nach oben und nach aussen verlaufen. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann die untere Seite 11bmindestens einer auf der Aussenfläche 6a des oberen Laschenabschnitts 6 mindestens einer Lasche 5 angeordneten oberen Verstärkungsrippe 11 in einem Winkel von 0"bis 1800,insbesondere von 1"bis 10zur Innenfläche 6b dieses oberen Laschenabschnitts 6 schräg von unten nach oben und nach aussen verlaufen. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann die untere Seite 11 bmindestens einer auf der Aussenfläche 6a des oberen Laschenabschnitts 6 mindestens einer Lasche 5 angeordneten oberen Verstärkungsrippe 11 in einem Winkel von 0"bis 1800, insbesonderevon10 bist0" zuroberen Seite 5a dieser oberen Verstärkungsrippe 11 schräg von oben nach unten und nach aussen verlaufen. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann die untere Seite 1 Ibmindestens einer oberen Verstärkungsrippe 11 parallel zur Längsmittelachse L - L des Originalitätsverschlusses 1 verlaufen, wobei bevorzugt die obere Verstärkungsrippe 11 auf der Aussenfläche 6a des oberen Laschenabschnitts6 des jeweiligen Lasche 5 angeordnet ist. Diese Möglichkeitendes Verlaufes der jeweiligen Seite 11a in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen entweder von oben nach unten und nach aussen oder insbesondere parallel zur Längsmittelachse L - L des Originalitätsverschlusses 1 werden als bedeutsam angesehen, weil die Elektrode zur Herstellung der die Laschen 5 ausbildenden StahlringedesKunststoffspritzgusswerkzeugs ohne Ausschlagen beim Erosionsvorgang in axialer Richtung in die Stahlringe eingefahren werden kann und so die Kosten für den Erosionsvorgang auf einen Bruchteil der sonst anfallenden Kosten gesenkt werden können. Ausser-wirkt sich ein derartiger Verlauf in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen der Seite 11bvorteilhaft auf den Abstreifvorgang hinsichtlich der Entformung derKunststoff-spritzgussteile aus dem Spritzgusswerkzeug aus. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann die untere Seite 11bmindestens einer oberen Verstärkungsrippe 11 in bezug auf die Längsmittelachse L - L des Originalitätsverschlusses 1 in einem Winkel von 0 bis 1SO",insbesondere von 1 bis 15"schräg von unten nach oben und nach aussen oder innen verlaufen, je nach dem ob diese Verstärkungsrippe 11 auf der Aussenfläche 6a oder Innenfläche 6b angeordnet ist. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann die Höhe der oberen Seite 5a mindestens einer oberen Verstärkungsrippe 11 gleich der Höhe oder grösser als die Höhe oder insbesondere kleiner als die Höhe der unteren Seite 11b dieser oberen Verstärkungsrippe 11 sein. Vorzugsweise ist in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die Höheder oberen Seite 5a kleiner als die Höhe der unteren Seite 11b. Die Aussenfläche und/oder Innenfläche mindestens eines Laschenabschnitts und/oder die Aul3enfläche 6a und/oder die Innenfläche 6b des oberen Laschenabschnitts 6 und/oder die Aussenfläche 7a und/oder die Innenfläche 7b des unteren Laschenabschnitts 7 und/oder mindestens eine Seite mindestens einer Verstärkungsrippe und/oder die obere Seite Saund/ oder die untere Seite 11b mindestens einer oberen Verstärkungsrippe 11 und/oder die Seite '1zeamindestens einer unteren Verstärkungsrippe 12 kann bzw. können jede geeignete geometrische Form aufweisen, also beispielsweise in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen mindestens abschnittsweise konkav oder konvex, kreisabschnittförmig oder in kreisabschnittähnlicherForm od. dgl. oder ellipsenabschnittförmig oder in ellipsenab schnittähnlicher Form od. dgl.oder parabelabschnittförmig oder in parabelabsc!mittähnli-cher Form oder dgl. oder sinusabschnittförmig oder in sinusabschnittähnlicher Form od. dgl.oder hyperbelabschnittförmig oder in hyperbelabschnittähnlicher Form od. dgl. oder ovalabschnittähnlich oder in ovalabsc!mittähnlicherForm od. dgl. gewölbt oder mindestes abschnittsweise gerade verlaufend, insbesondere gerade verlaufend ausgebildet sein. Der jeweilige Übergang zwischen zwei Flächen kann scharfkantig,stufenlos oder in Form eines Radius vorgesehen sein. Auf der Innenfläche 7b und/oder insbesondere der Aussenfläche 7a des in der Ilerstellungsstellunggesehen unteren Laschenabschnitts 7 mindestens einer Lasche 5 kann mindestens bzw.je eine in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 über einen Teil deren Teilumfang mit insbesondere gleichen Abständen zu deren Randseiten5b oder insbesondere über deren gesamten Teilumfang sich erstreckende untere Verstärkungsrippe 12 vorgesehen sein. In der Fierstellungsstellungim Längsschnitt gesehen kann mindestens eine untere Verstärkungsrippe 12 von einem in einem Abstand nach unten versetzt zum oberen Ende des unteren Laschenabschnitts 7 mindestens einer Lasche 5 gelegenen Punkt ausgehend über einen Teil der restlichen Höhe oder insbesondere die gesamte restliche Höhe dieses unteren Lasciienabschnitts7 von oben nach unten sich erstrecken (vgl. z.B. Fig. 15, 17 und 18 hinsichtlich einer vom oberen Ende des unteren Laschenabschnitts 7 ausgehend über dessen gesamte restliche Höhevon oben nach unten sich erstreckenden unteren Verstärkungsrippe 12 ). In-der Herstellungsstellung gesehen kann mindestens eine untere Verstärkungsrippe 12 mit von oben nach unten insbesondere allmählich sich verbreiternder Wandstärke ausgebildet sein (vgl. z.B. Fig. 15, 17 und 18). Eine in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen von oben nach unten insbesondere allmählich sich verbreiternde Wandstärke ist von Bedeutung für den Abstreifvorgang hinsichtlich einer bevorzugten Entformung der Kunststoffspritzgussteile aus dem Spritzgusswerkzeug. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann die Seite 12a mindestens einer auf der Aussenfläche 7a des unteren Laschenabscimitts7 mindestens einer Lasche 5 angeordneten unteren Verstärkungsrippe 12 in einem Winkel von 0 bis 1800,insbesondere von 10 bis 40 zur Innenfläcize7b dieses unteren Laschenabschnitts 7 schräg von oben nach unten und nach aussen verlaufen. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann die Seite 12a mindestens einer auf der Innenfläche 7b des unteren Laschenabschnitts 7 mindestens einer Lasche 5 angeordneten unteren Verstärkungsrippe 12 in einem Winkel von 0 bis 1800,insbesondere von 10 bis 40 zur Aussenfläche 7a dieses unteren Laschenabschnitts 7 schräg von oben nach unten und nach innen verlaufen. In der Herstellungsstellunggesehen kann mindestens bzw. je eine untere Verstärkungsrippe 12 auf dem unteren Laschenabschnitt 7 mindestens einer Lasche 5 an dessen unterem Ende angeordnet sein (vgl. z.B. Fig. 15, 17, 18 und 19). In der Herstellungsstellung im Längssclmittgesehen kann die Höhe der Seite 1 2amindestens einer unteren Verstärkungsrippe 12 gleich der Höhe oder grösser als die Höhe oder insbesondere kleiner als die Höhe der über ihr befindlichen Aussenfläche 7a und/oder Innenfläche 7b des unteren Laschenabsclmitts7 mindestens einer Lasche 5 sein (vgl. z.D. Fig. 15, 17, 18 und 19 hinsichtlich einer unteren Verstärkungsrippe 12, deren Höhe kleiner ist als die Höhe der über ihr befindlichen Aussenfläche 7a , zumal in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die untere Verstärkungrippe 12 vorzugsweise zur Vergrösserung der Wandstärke der Verriegelungsflanke 10 dienen soll). Mindestens eine Lasche 5 kann in ihrer nach innen eingeschwenkten Stellung ( Gebrauchslage) mit ihrer Innenfläche gegen den Sicherheitsring (vgl. z.B. Fig. 21) und/oder die Schraubkappe 2 (zeichnerisch nicht dargestellt) abgestützt sein. Mindestens eine .Lasche 5 kann in einen Laschenabschnitt 8 und mindestens einen aus diesem durch Schlitze ausgeschnittenen und federnd bzw. flexibel ausgebildeten Laschenabschnitt 9 unterteilt sein (vgl. z.B. Fig. 20 und 2f).In der Herstellungsstellunggesehen kann mindestens eine Lasche 5 in einen Laschenabschnitt und mindestens einen, diesen Laschenabschnitt nach unten überschreitenden, federnd bzw. flexibel ausgebildeten Laschenabschnitt 9 unterteilt sein (zeichnerisch nicht dargestellt). In der Herstellungsstellung gesehen kann mindestens ein Laschenabschnitt 8 mindestens einen ihm zugeordneten Laschenabschnitt 9 nach unten überschreiten (vgl. z.B. Fig. 20) und dieser überschreitende Bereich dieses Laschenabschnitts 8 in der nach innen eingeschwenkten Laschenstellung (Gebrauchslage) in der auf den Behälterhals aufgeschraubten Stellung des Originalitätsverschlusses 1 zwischen dem Behälterhals und der Mantelinnenfläche 3b des Sicherheitsrings 3 und/oder der Schraubkappe 2 sich festklemmen. Die Ausführungsformen des Originalitätsverschlusses 1 nach Fig. 20 und 21 unterscheiden sich grundlegend von den übrigen Ausführungsformen des Originalitätsverschlusses 1 , denn die übrigen Ausführungsformen weisen keine Laschenabschnitte 8 auf, welche sich zwischen Sicherheitsring 3 und dem Transferring des Behälterhalses festklemmen, sondern vom Sicherheitsring 3 abgefederte Laschen 5 bzw. Laschenabschnitte. Daher eignen sich die Ausführungsformen des Originalitätsverschlusses 1 nach Fig. 20 und 21 für Behälter, bei denen der Sicherheitsring 3 nach dem Aufriss am Behälterhals und nicht an der Schraubkappe 2 verbleibt. Würde der Sicherheitsring 3 hier in einzelne Abschnitte (Sicherheitsringabschnitte) aufgeteilt, so würden die Laschen 5 sich wieder nach unten in die Plerstellungsstellungausklappen, d.h. es besteht hinsichtlcih der Ausführungsformen nach Fig. 20 und 21, sowie deren beschriebene Varianten ein begrenztes Anwendungsgebiet. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann sich mindestens ein Laschenabschnitt 9 in einem Winkel von 0 bis 1800, insbesondere von tobis 200 zu dem ihm zugeordneten Laschenabschnitt bits.Laschenabschnitt 8 von oben nach unten und nach aussen abgespreizt erstrecken. Durch die Ausführungsformennach Fig. 20 und 21 und deren Varianten wird bewirkt, dassder jeweilige Laschenabschnitt 9 sich durch seine federnde bzw. flexible Ausbildung beim Übergleiten des Transferrings des Behälterhalses vollständig gegen die Man-telinnenfläche 3b des Sicherheitsrings 3 anlegt, ohne den Sicherheitsring 3 auf zudehnen.PfEndestenseine Verriegelungsflanke 10 kann über einen Teil ihres Teilumfangs in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 mittig oder von mindestens einem äusseren Ende ausgehend in Richtung zur Mitte versetzt oder im Bereich mindestens eines äusseren Endes und in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen von innen nach aussen und von oben nach unten und/oder insbesondere von aussennach innen und von oben nach unten insbesondere keilförmig zugespitzt sein (vgl. in bezug auf die Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 z.B. Fig. 5 hinsichtlich einer mittigen Anordnung und z.B. Fig. 4 hinsichtlich einer Anordnung im Bereich eines äusseren Endes und in bezug auf die Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen z.B. Fig. 6 und 9 hinsichtlich einer keilförmigen Zuspitzung von aussen nach innen und von oben nach unten). Von "aussen nach innen" bedeutet in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen von der Aussenfläche zur Innenfläche. Ist bspw. auf der Aussenfläche 7a des unteren L aschenabschnitts 7 an dessen in der Herstellungsstellung gesehen unterem Ende eine untere Verstärkungsrippe 12 angeordnet, so bedeutet "von aussen nach innen" in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen von der Seite 12a dieser unteren Verstärkungsrippe 12 zur Innenfläche 7b dieses unteren Laschenabschnitts 7 . Entsprechend bedeutet"von innen nach aussen" in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen von der Innenfläche zur Aussenfläche. Das gilt entsprechend auch für die Aussenfläche 13a und die Innenfläche 13b mindestens einer Nase 13 . "Keilförmig" bedeutet i.d.R., dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die Aussenfläche schräg von oben nach unten auf die Innenfläche oder die Innenfläche schräg von oben nach unten auf die Aussenfläche zuläuft, kann aber auch bedeuten, dass die Aussenfläche und die Innenfläche schräg von oben nach unten aufeinander zulaufen. Das gilt entsprechend auch für die Aussenfläche 13a und die Innenfläche 13b mindestens einer Nase 13 . Der in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen keilförmig Verlauf schliesst eine mindestens abschnittsweise Krümmung der jeweiligen Fläche (z.B. Aussenfläche 13a und/oder Innenfläche 13b mindestens einer Nase 13 ) nicht aus. Der Einfachheit halber wird in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen von einer keilförmigen Zuspitzung der jeweiligen Verriegelungsflanke 10 gesprochen, wenngleich genau genommen das untere Ende der ihr zugeordneten Lasche 5 bzw. des ihr zugeordneten unteren Laschenabschnitts 7 keilförmig zugespitzt ist. Mindestenseine Rippe 14 kann in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 mittig oder von mindestens einem äusseren Ende ausgehend in Richtung zur Mitteversetzt oder im Bereich mindestens eines äusseren Endes mindestens einer Lasche 5 bzw.des unteren Laschenabsciinitts7 mindestens einer Lasche 5 angeordnet sein und/oder in der tierstellungsstellungim Längsschnitt gesehen an mindestens ihrem unteren Ende von innen nach aussen und von oben nach unten und/oderinsbesondere von aussen nach innen und von oben nach unten insbesondere keilförmig zugespitzt sein. Für die Lage der in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen keilförmig zugespitzten Abschnitte und Rippen ist die jeweilige Ausführungsform des Originalitätsverschlusses 1 entscheidend. Vgl.hinsichtlich der Lage und Bedeutung die späteren Ausführungen hinsichtlich der Nasen 13 . Mindestens eine Rippe 14 kann sich in der lierstellungsstellungin Längsschnitt gesehen über das untere Ende mindestens einer Lasche5 bzw. über das untere Ende des unteren Laschenabschnitts 7 mindestens einer Lasche 5 hinausreichend nach unten erstrecken (vgl. z.B. Fig. 9). In der Elerstellungsstellungim Längsschnitt gesehen kann bzw. können der obere Laschenabschnitt 6 und/oder der untere Laschenabschnitt 7 mindestens einer Lasche 5 von oben nach unten und nach aussen abgespreizt verlaufen und die Innenfläche mindestens einer auf der Innenfläche 6b des oberen Laschenabschnitts 6 angeordneten Rippe (14) oder mindestens einer auf der Innenfläche 7b des unteren Laschenabschnitts 7 dieser Lasche 5 angeordneten Rippe 14 eine imaginäre Linie A - A nicht nach innen überschreitend bzw. entsprechend dieser imaginären Linie A - A verlaufend vorgesehen sein (vgl. z.B. Fig. 9 hinsichtlich einer auf der Innenfläche 7b angeordneten Rippel4iWichtigfür den Abstreifvorgang hinsichtlich einer bevorzugten Entformung der Kunst stoffspritzgussteile aus dem Spritzgusswerkzeugist, dass die jeweilige Rippe 14 in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen nicht nach innen übersteht. Auf mindestens bzw. je einer Verriegelungsflanke 10 kann mindestens bzw. je eine in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen von oben nach unten sich erstreckende Nase 13 angeordnet sein (vgl. z.B. Fig. 10, 11, 12 und 17, sowie Fig. 19, eine Kombination aus den Fig. 11, 17 und 18). In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann mindestens eine Nase 13 von oben nach Untenund von aussen nach innen keilförmig zugespitzt verlaufen (vgl. z.B. Fig. 12 und 17). Durch eine derartige in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehenen keilförmigeZuspitzung wird verhindert, dass die jeweilige Lasche 5 nach dern Auf-riss der Sollbruchstellen 16 beim nachträglichen Öffnungsvorgang sich unter den 1ransfer- ring des Behälterhalses drücken lasst,weil die in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen schräg gestellte Aussenfläche 13a der jeweiligen Nase 13 am Transferring des Be hälterhalsesvorbeigleitet und so ein Ausklappen der jeweiligen Lasche 5 in die Herstellungsstellung verhindert wird. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann mindestens eine Nase 13 von innen nach aussen und von oben nach unten und/oder insbesondere von aussen nach innen und von oben nach unten insbesondere keilförmig zugespitzt verlaufen. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann mindestens eine Nase 13 von einem unterhalb des zwischen ihr und der ihr zugeordneten Verriegelungsflanke 10 gelegenen Punkt ausgehendoder von insbesondere dem Verbindungsbereich zwischen ihr und der ihr zugeordneten Verriegelungsflanke 10 ausgehend über einen Teil der Höhe oder insbesondere die gesamte Höhe von oben nach unten und von innen nach aussen und/oder insbesondere aussen nach innen insbesondere keilförmig zugespitzt verlaufen (vgl. z.B. Fig. 12 und 17 hinsichtlich einer in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen von dem Verbindungsbereich zwischen ihr und der ihr zugeordneten Verriegelungsflanke 10 ausgehend über ihre gesamte Höhe von oben nach unten und von aussen nach innen keilförmig zugespitzt verlaufenden Nase 13 ). In Uinfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 kann mindestens bzw. je eine über einen Teil des Teilumfangs mindestens bzw. je einer Verriegelungsflanke 10 sich erstreckende Nase 13 auf dieser Verriegelungsflanke 10 mittig oder von mindestens einem äusseren Ende ausgehend in Richtung zur Mitte versetzt oder im Bereich mindestens eines äusseren Endes angeordnet sein. Fur die Lage der jeweiligen Nase 13 in Umfangsrichtung de s 0 des Originalitätsverschlusses 1auf der ihr zugeordneten Verriegelungsflanke 10 ist die entsprechende Ausführungsform des OriginalitätsversclOusses1 massgeblich. Bei den Ausführungsformen nach z.B. Fig. 11 und 19 liegen die Verbindungsstellen in 17 Umfangsrichtungdes Originalitätsverschlusses 1 der gestalt, dass der jeweilige Siclierheitsringabschnittbevorzugt an beiden äusseren Enden auf reisst, während bei der Ausführungsform des Originalitätsverschlusses nach z.B. Fig. 10 vor zugsweise eine Verbindungsstelle 17 im Bereich des äusseren Endes, an welchem die Nase 13 angeordnet ist, vorgesehen ist und der Aufriss des jeweiligen Sicherheitsringabschnitts am entgegengesetzten Ende stattfindet. Bei einer derartigen Anordnung der Nase 13 in Umfangs richtung des Originalitätsverschlusses 1 am äusseren Ende auf einer Verriegelungsflanke10 ist diese wohl nicht nur dazu erforderlich zu verhindern, dass die ihr zugeordnete La sche 5 nach dem Aufriss der Sollbruchstellen beim nachträglichen Öffnungsvorgang unter denTransferring des Behälterhalses sich drücken lässt, sondern auch bei noch nicht aufgerisse nen Sollbruchstellen 16 beim erstmaligen Öffnungsvorgang zum Auflaufen auf den Transfer ring des Behälterhalses erforderlich. Das gilt entsprechend auch für die Ausführungsform nach Fig. 5 . Vorzugsweise verläuft in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen dieAussenfläche 13a und/oder die Innenfläche 13b mindestens einer Nase 13 gerade (vgl.z.BFig. 12 und 17). Bevorzugt verläuft in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die insbesondere gerade verlaufende Innenfläche 13b mindestens einer Nase 13 in axialerRichtung (vgl. z.B. Fig. 17). Das dient zur Verbesserung des Kunststoffspritzgusswerkzeugs,weil dessen die Einbuchtungen für die Nasen 13 beinhaltenden zusätzlichen Stahlringe zy lindrische Bohrungen aufweisen und daher leichter als konische Flächen angepasst werden kön nen. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann die Innenfläche 13b min destens einer Nase 13 aber auch als Verlängerung der und im gleichen Winkel wie die Innenflächeder dieser Nase 13 zugeordneten Lasche 5 bzw. die Innenfläche 7b des unte ren Laschenabschnitts 7 der dieser Nase 13 zugeordneten Lasche 5 verlaufen (vgl. z.B. Fig. 12). Vorzugsweise verläuft bzw. verlaufen der bzw. die in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 neben mindestens einer Nase 13 gelegene Abschnitt bzw. gelegenen Abschnitte mindestens einer Verriegelungsflanke 10 in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen gerade und bevorzugt im rechten Winkel zur Längsmittelachse L - L des Originalitätsverschlusses 1 (vgl. z.B. Fig. 14, 15 und 18). Vorzugsweise sind die in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 neben einer Nase 13 gelegenen Abschnitte der ihr zugeordneten Verriegelungsflanke 10 in der Elerstellungsstellungim Längsschnitt gesehen gerade und im rechten Winkel zur Längsmittelachse des Originalitätsverschlusses 1 verlaufend angeordnet, auch wenn die jeweilige Lasche 5 bzw. der untere Laschenabschnitt 7 der jeweiligen Lasche 5 nach aussen abgespreizt ist. Das vereinfacht das Spritzgusswerkzeug, weil dann dessen den Sicherheitsring3 und die Laschen 5 herausbildenden Stahlringe lediglich plangeschliffen werden, was darüber hinaus die höhenmässige Anpassung der einzelnen Stahlringe im Verhältnis zum Kern erleichtert, zeit- und damit auch kostensparend sich auswirkt. In der Gebrauchslage ist als erwünschter Effekt eine leichte längsschnittmässige Zuspitzung dieser Verriegelungsflanke 10 in Richtung zur Aussenfläche und damit ein besseres Untergreifen des Transferrings des Behälterhalses gegeben. In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann die Wandstärkemindestens einer Nase 13 im Verbindungsbereich mit der ihr zugeordneten Verriegelungsflanke 10 grösser oder kleiner als die Wandstärke dieser Verriegelungsflanke 10 sein (zeichnerisch nicht dargestellt). Vorzugsweise ist die Wandstärke mindestens einer Nase 13 im Verbindungsbereich mit der ihr zugeordneten Verriegelungsflanke 10 gleich der Wandstärke dieser Verriegelungsflanke 10 (vgl.z.B. 12 und 17). In der Herstellungsstellung gesehen kann mindestens eine auf der Aussenfläche und/oder auf der Innenfläche mindestens einer Lasche 5 bzw. auf der Aussenfläche 7a und/ oder auf der Innenfläche 7b des unteren Laschenabschnitts7 mindestens einer Lasche 5 angeordnete Rippe (zeichnerisch nicht dargestellt) oder (14) in die jeweilige Nase 13 sich erstrecken oder oberhalb dieser Nase 13 enden. In Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 kann mindestens ein neben mindestens einem in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen insbesondere keilförmig zugepitzten Abschnitt mindestens einer Verriegelungsflanke 10 und/oder neben mindestens einer Rippe 14 und/oder neben mindestens einer Nase 13 gelegener Abschnitt dieser Verriegelungsflanke 10 in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen von aussen nach innen und von oben nach unten und/oder insbesondere von innen nach aussen und von oben nach unten insbesondere keilförmig zugespitzt verlaufen und/oder insbesondere im rechten Winkel zur Längsmittelachse L - L des Originalitätsverschlusses 1 verlaufend ausgebildet sein (vgl. z.B. Fig. 7 und 13).In Umfangsrichtungdes Originalitätsverschlusses 1 kann bzw. können mindestens eine Verriegelungsflanke 10 mindestens über einen Teil ihres Teilumfangs bzw. die Aussenfläche und/oder die Innenfläche mindestens eines in der Herstellungsstellungim Längsschnitt gesehen insbesondere keilförmig zugespitzten Abschnitts mindestens einer Verriegelungsflanke 10 und/oder die Aussenfläche und/oder die Innenfläche mindestens einer in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen insbesondere keilförmig zugespitzten Rippe 14 und/oder die Aussenfläche 13a und/oder die Innenfläche 13b mindestens einer in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen insbesondere keilförmig zugespitzten Nase 13 jede geeignete geometrische aufweisen, also beispielsweise in der Herstellungsstellungim Längsschnitt gesehen mindestens abschnittsweise konkav oder konvex, kreisabschnittförmig oder in kreisabschnitt ähnlicher Form od. dgl. oder ellipsenabscimittförmigoder in ellipsenabschnittähnlicher Form od. dgl. oder parabelabschnittförmig oder in parabelabschnittähnlicher Form od. dgl. oder sinusabschnittförmig oder in sinusabschnittähnlicher Form od. dgl. oder hyperbelabschnittförmig oder in hyperbelabschnittälmlicherForm od. dgl. oder ovalabschnittförmig oder in ovalabschnittähnlicher Form od. dgl. gewölbt oder mindestens abschnittsweise gerade verlaufen, insbesondere gerade verlaufend ausgebildet sein. Der jeweilige Übergang zwischen zwei Flächen kann scharfkantig,. stufenlos oder in Form eines Radius vorgesehen sein. In Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 und/oder in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen können die insbesondere keilförmigen Zuspitzungen mindestens eines Abschschnitts bzw. mindestens eines Abschnitts 10a mindestens einer Verriegelungsflanke 10 und/oder mindestens einer lippe14 und/oder mindestens einer Nase 13 insbesondere stufenlos ineinander übergehend ausgebildet sein (vgl. z.B. Fig. 9 hinsichtlich des stufenlosen Überganges in der Herstellungsstellungim Längsschnitt gesehen eines keilförmig zugespitzten Abschnitts10a der Verriegelungsflanke 10 und einer keilförmig zugespitzten Rippe 14 ) Mindestens ein Abschnitt mindestens einer Verriegelungsflanke 10 und/oder mindestens ein in der Elerstellungsstellungim Längsschnitt gesehen insbesondere keilförmig zugespitzter Abschnitt mindestens einer Verriegeiungsflanke10 und/oder mindestens eine Rippe 14 und/oder mindestens eine Nase 13 kann bzw. können den Transferring des Behälterhalses in der auf den Behälterhals aufgeschraubten Stellung des Originalitätsverschlusses 1 untergreifen oder in einem insbesondere geringfügigen Abstand zu diesem angeordnet sein. Die in der [lerstellungsstellungim Längsschnitt gesehen insbesondere keilförmig zugespitzten Abschnitte10a und Rippen 13 und Nasen 14 sind nicht dazu vorgesehen, sich in der auf den Behälterhals aufgeschraubten Stellung des Originalitätsverschlusses 1 zwischen den Transferring und die Innenfläche (3a) des Sicherheitsrings 3 zu klemmen, sondern dazu, beim nachträglichen Öffnungsvorgang nach dem Aufriss der Sollbruchstellen 16 am Transferring des Behälterhalses vorbeizugleiten ohne sich unter diesen drücken zu lassen und dadurch ein Zurückklappen der Laschen 5 in die Herstellungsstellung zu verhindern. In der Herstellungsstellung gesehen können mindestens zwei unterschiedliche Abschnitte mindestens einer Verriegelungsflanke 10 durch insbesondere kurze und insbesondere quer zur Unfangsriditungdes Originalitätsverschlusses 1 verlaufende Schlitze (zeichnerisch nicht dargestellt) voneinander getrennt sein (zeichnerisch nicht dargestellt). In der Herstellungsstellunggesehen kann bzw. können mindestens ein und/oder eine insbesondere quer zur UnEangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 verlaufender bzw. verlaufende und sich von unten nach oben in den unteren Laschenabschnitt 7 und/oder in den oberen Laschenabschnitt 6 erstreckender bzw. erstreckende und in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 insbesondere mittig angeordneter Schlitz (zeichnerisch nicht'dargestellt) und/oder angeordnete Nut (zeichnerisch nicht dargestellt) vorgesehen sein (zeichnerisch nicht dargestellt). Erstreckt sich beispielsweise in der Herstellungsstellung gesehen ein derartiger Schlitz (zeichnerisch nicht dargestellt) über die gesamte Höhe des unteren Laschenabschnitts7 , so wird dieser in zwei untere Laschenabschnitte 7 unterteilt. Durch diese zuvor genannte Möglichkeitwird die Guersteifigkeitder jeweiligen Lasche 5 verringert, allerdings wird dadurch deren Längssteifigkeit auch nicht erhöht. Der Einfachheit halber wird auch im Fall einer derartigen Unterteilung durch beispielsweise Schlitze (zeichnerisch nicht dargestellt) in bezug auf eine Lasche 5 von einem oberen Laschenabschnitt 6 und einem unteren Laschenabschnitt 7 gesprochen. In der Herstellungs stellung im Längsschnitt gesehen kann die Höhemindestens einer Lasche 5 und/oder die Höhe mindestens einer Lasche 5 einschliel3lichmindestens einer auf ihr angeordneten Rippe 14 und/oder Nase 13 grösser oder kleiner als die Höhe des Sicherheitsrings 3 sein. Vorzugsweise ist in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die Höhe mindestens einer Lasche 5 und/oder die Höhe mindestenseiner Lasche 5 einschliesslich mindestens einer auf ihr angeordneten Rippe 14 und/oder Nase 13 gleich. der Höhe des Sicherheitsrings 3. In der HerstellunPsstellunggesehen können insbesondere quer zur Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 verlaufende Rippen (zeichnerisch nicht dargestellt) auf der Aussenfläche und/oder auf der Innenfläche mindestens einer Lasche 5 bzw.auf der Aul3enflä-che 7a und/oder auf der Innenfläche 7b des unteren Laschenabsclmitts7 mindestens einer Lasche 5 und/oder mindestens eines Laschenabschnitts 8 insbesondere gleichförmig ausgebildet und/oder regelmässig angeordnet sein (zeichnerisch nicht dargestellt). Es wird in den Ausführungen von in Umfangs richtung des Originalitätsverschlusses 1 verlaufenden Verstärkungsrippen ohne Bezugszeichen und von quer zur Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 verlaufenden Rippen ebenfalls ohne Bezugszeichen gesprochen. Zur Unterscheidung ist den quer zur Umfangsrichtung verlaufenden Rippen (zeichnerisch nicht dargestellt) in runden Klammern nachgestellt. ennvon "Seiten" ohne Bezugszeichen die Rede ist, so handelt es sich um die Seiten der in UmEangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 verlaufenden Verstärkungsrippen. Der Sicherheitsring 3 bzw. mindestens ein Sicherheitsringabschnitt (Abschnitt des Sicherheitsrings 3 ) kann über mindestens eine Verbindungsstelle 17 und/oder mindestens eine Sollbruchstelle 16 mit der Schraubkappe 2 verbunden sein (vgl. z.B. Fig. 1, 2 und 19 hinsichtlich zweier Verbindungsstellen 17 ). Der Sicherheitsring kann mindestens einen insbesondere in axialer Richtung verlaufenden Schlitz 15 mit mindestens bzw. je einer über dessen gesamte Höhe sich erstreckendenSollbruchstelle 16 aufweisen (zeichnerisch nicht dargestellt). Der Sicherheitsring 3 kann aber auch mindestens einen insbesondere in axialer Richtung verlaufenden Schlitz 15 mit mindestens bzw. je einer über einen Teil dessen Höhe sich erstreckende Sollbruchstelle 16 aufweisen (vgl. z.B. Fig. 3). Das ist für den Abstreifvorgang hinsichtlich einer bevorzugten Entformung des Kunststoffspritzgussteilessinnvoll, wenn der Sicherheitsring 3 durch einen Mittelauswerferaus dem Abstreifring gedrückt werden muss, damit die dünnen Sollbruchstellen 16 bei der Entformung nicht aufreissen. Mindestensbzw. je ein Sicherheitsringabschnitt (Abschnitt des Sicherheitsrings 3 ) kann in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 über je eine über einen Teil seines Teilumfangsmit insbesondere gleichen Abständen zu den ihn begrenzenden Schlitzen 15 sich erstreckende Verbindungsstelle 17 mit der Schraubkappe 2 verbunden sein und insbesondere diese Verbindungsstelle 17 an ihren äusseren Enden je äusseres Ende eine Materialverstärkung aufweisen (zeichnerisch nicht dargestellt). Mindestens bzw. je ein Sicherheitsringabschnitt (Abschnitt des Sicherheitsrings 3) kann in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 über je zwei über einen Teilseines Teilumfangs mit insbesondere gleichen Abständen zu seiner Mitte und mit insbesondere gleichen Abständen zu den diesen Sicherheitsringabschnitt begrenzenden Schlitzen 15 sich erstreckende Verbindungsstellen 17 mit der Schraubkappe 2 verbunden sein und insbesondere diese beiden Verbindungsstellen 17 an ihren äusseren Enden, d.h. den den Schlitzen 15 zugewandten Enden je äusseres Ende eine Materialverstärkung aufweisen (vgl. z.B. Fig. 19). Durch derartige Materialverstärkungender Verbindungsstellen 17 wirdbewirkt, dassder je jeweilige.Sicherheitsringabschnitt in aufgerissenem Zustand so wenig wie möglich nach aussen übersteht, da die äusseren Enden des Sicherheitsrings 3 durch diese Materialverstärkungen in ihrer Position gehalten werden. Wennin den Ausführungen von einem Schlitz 15 die Rede ist, so ist bzw. sind damit natürlich auch dessen Sol[bruchstellebzw. Sollbruchstellen 15 gemeint, sofern diese noch unverletzt sind, auch wenn der Einfachheit halber im einzelnen nicht weiter darauf eingegangen wird. In der Herstellungsstellunggesehen in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 kann die Verriegelungsflanke 10 mindestens einer Lasche 5 von unten nach oben mindestens abschnittsweise konkav eingewölbt sein (zeichnerisch nicht dargestellt). Vorzugsweise ist in der Herstellungsstellung gesehen in Umfangs richtung des Originalitätsverschlusses 1 die Verriegelungsflanke 10 mindestens einer Lasche 5 gerade verlaufend ausRebildet(vgl. z.B. Fig. 1, 3, 4, 5, 10, 11 und 19). Durch eine in der Herstellungsstellung gesehen gerade verlaufende Verriegelungsflanke 10 wird bewirkt, dass diese in der Gebrauchslage im Bereich der äusseren Enden einen höhenmässigen Abstand zur Unterseite des Transferrings des Behälterhalses innehat, diesen im Bereich ihrer äusseren Enden nicht untergreift und so beim Andrücken in Richtung zur Innenfläche 3b des Sicherheitsrings 3 zum Zwecke der Manipulation nach dem Loslassen wieder in die Ausgangsstellung zurückspringt. Dadurch lässt sich ein Höchstmass an Manipulationssicherheit des neuerungsgemässen Originalitätsverschlusses 1 erzielen. In der Herstellungsstellung gesehen können die Randseiten 5bmindestens einer Lasche 5 von unten nach oben sich verbreiternd oder verjüngend ausgebildet sein(zeichnerisch nicht dargestellt).Vorzugsweise verlaufen in der Herstellungsstellung gesehen die Randseiten 5b mindestens einer Lasche 5 quer zur Umfangsrichtung des Qriginalitätsverschlusses 1 und parallel zueinander (vgl z.B.Fig. 4, 5, 10 und 11). Wennin der Herstellungsstellung gesehen die Randseiten 5b einer Lasche 5 quer zur Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 und parallel zueinander verlaufen, so wird hinsichtlich des Kunststoffspritzgusswerkzeugsdie Herstellung derjenigen Stahlringe,die die Laschenkontur ausbilden, ganz erheblich vereinfacht, weil die Elektrode ohne Ausschlagen in axialer Richtung in die Stahlringe eingefahren werden kann, wodurch die Kosten zur Herstellung der Stahlringe ganz erheblich gesenkt werden. Mindestens eine Lasche 5 kann sich in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 über den gesamten Teilumfang mindestenseines durch jeweils zwei Schlitze 15 begrenzten Sicherheitsringabschnitts erstrecken (zeichnerisch nicht dargestellt). Vorzugsweise erstreckt sich in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 mindestens eine Lasche 5 über einen Teil des Teilumfangs mit insbesondere gleichenAbständen zu den ihn begrenzenden Schlitzen 15 (vgl. z.B. Fig. 4, 5, 10 und 11). Wennin der Plerstellungsstellunggesehen die Randseiten Sb einer Lasche 5 quer zur Umfangsrichtungdes Originalitätsverschlusses 1 und parallel zueinander verlaufen, so ist es wichtig, dass sich diese Lasche 5 nicht über den gesamten Teilumfang des ihr zugeordneten Sicherheitsringabschnitts erstreckt. Als SicherII heitsringabschnitt wird ein durch jeweils zwei Schlitze 15 begrenzter Abschnitt des Si-cherheitsrings 3 bezeichnet Falls vom Sicherheitsring 3 in den Ausführnngendie Rede ist, so kann, falls dies nicht durch den Zusammenhang ausgeschlossen ist, gleichermassen auch der jeweilige Sicherheitsringabschnitt bzw. die jeweiligen Sicherheitsringabschnitte gemeint sein, auch wenn der Einfachheit halber im einzelnen in den Ausführungen nicht immer darauf eingegangen wird. Mindestens eine Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung 4 kann sich in UmEangsrichtungdes Originalitätsversciilusses1 über den gesamten Teilumfang mindestens einer Lasche 5 erstrecken (zeichnerisch nicht dargestellt). Vorzugsweise erstreckt sich mindestens eine Scharnier- bzw. Films charnierver bindung4 in Umfangs richtung des Originalitätsverschlusses 1 über den gesamten Teilumfang mindestens einer Lasche 5 (vgl. z.B. Fig. 4, 5, 10 und 11). In Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 kann bzw. können mindestens bzw. je eine Verbindungsstelle 17 im Bereich eines äul3eren Endes mindestens bzw. je eines Sicherheitsringabschnitts (Abschnitt des Sicherheitsrings 3) angeordnet sein und und mindestens bzw. je ein in der Herstellungsstellung im Längsschnittgesehen insbesondere keilförmig zugespitzter Abschnitt 10a mindestens einer Verriegelungsflanke 10 und/oder mindestens bzw. je eine Rippe 14 und/oder mindestens bzw. je eine Nase 13 im Bereich dieses äul3eren Endes der diesem Sicherheitsringabschnitt zugeordneten Lasche 5 angeordnet sein oder in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 mindestens bzw. je eine Verbindungsstelle 17 mittig oder im Bereich der Mitte mindestens bzw je eines Sicherheitsringabschnitts über einen Teil dessen Teilumfangs sich erstreckend angeordnet sein oder mindestens bzw. je zwei Verbindungsstellen 17 mit insbesondere gleichen Abständen zur Mitte mindestens bzw. je eines Sicherheitsringabschnitts über einen Teil dessen Teilumfangs sich erstreckend angeordnet sein und mindestens bzw. je ein in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen insbesondere keilförmig zugespitzter Abschnitt 10a mindestens einer Verriegelungsflanke 10 und/oder mindestens bzw. je einer Rippe 14 und/oder mindestens bzw. je eine Nase 13 mittig oder im Bereich der Mitteder diesem Sicherheitsringabschnitt zugeordneten Lasche 5 angeordnet sein (vgl. z.B. Fig. 19). Durch eine Ausführungsform nach z.B.Fig. 19 lässt sich in der Gebrauchslage eine besonders starke erwünschte Versteifung und Verspannung zwischen dem jeweiligen Sicherheitsring 3 und der ihm zugeordneten Lasche 5 erzielen. Mindestens ein ohne Lasche 5 vorgesehener, mindestens im wesentlichen starr ausgebildeter Sicherheitsringabschnitt (Abschnitt des Sicherheitsrings 3) kann in AIEangsrichtungdes Originalitätsverschlusses 1 über mindestens eine über einen Teil seines Teilumfangs oder insbesondere über seinen gesamten Teilumfang sich erstreckende, insbesondere stärker ausgebildete Verbindungsstelle 17 mit seiner in der Herstellungsstellung im Längs schnitt gesehen schräg von innen nach aussen und von oben nach unten verlaufenden Seite 3d mit der Schraubkappe 2 verbunden sein und/oder über mindestens einen in Unfangsrichtungdes Originalitätsverschlusses 1 insbesondere mittig angeordneten Verbindungssteg 18 mit der Schraubkappe 2 verbunden sein und/oder im Bereich seiner äusseren Enden mindestens abschnittsweise durch schwächer ausgebildete Verbindungsstellen 17 mit der Schraubkappe2 verbunden sein und/oder in diesem Bereich seiner äusseren Enden Schlitze (zeichnerisch nicht dargestellt) aufweisen (vgl. z.B.Fig. 1, 2 und 19). Durch derartige Sicherheitsringabschnitte ohne Laschen 5 wird der Aufreissvorgang der Sicherheitsringabschnitte verkürzt, weil die Sicherheitsringabschnitte ohne Laschen 5 sich nicht oder kaum mit den Sicherheitsringabschnittenbeim erstmaligen Öffnungsvorgang mitbewegen und auf diese Weise die Sollbruchstellen 16 eher aufreissen. Wenn in den Ausführungen von einem Sicherheitsringabschnitt die Rede ist, so handelt es sich um einen Sicherheitsringabschnitt (Abschnitt des Sicherheitsrings 3).Ist ein Sicherheitsringabschnitt ohne Laschen 5 gemeint,so wird durch den Zusatz "ohne Lasche" 5 darauf hingewiesen. Im Längsschnitt gesehen kann sich mindestens eine innerhalb mindestens eines Schlitzes 15 angeordnete Sollbruchstelle 16 von einem in einem Abstand nach oben versetzt zur Höhe des Übergangsbereiches zwischen der Seite 3c mindestens eines Übergangsbereiches und der Mantelinnenfläche 3b des Sicherheitsrings 3 gelegenen Punkt ausgehend über die gesamte restliche oder einen Teil der restlichen Höhe dieses Schlitzes 15 von unten nach oben erstrecken (zeichnerisch nicht dargestellt).Vorzugs-weise erstreckt sich im Längsschnitt gesehen mindestens eine innerhalb mindestens eines Schlitzes 15 angeordnete Sollbruchstelle 16 von einem in Höhe des Übergangsbereiches zwischen der Seite 3c mindestens eines ubergangsbereichesund der Mantelinnenfläche 3b gelegenen Punkt ausgehend über die gesamte restliche Höhe (vgl. z.B. Fig. 3) oder einen Teil der restlichen Höhe (zeichnerisch nicht dargestellt) von unten nach oben. Dadurch wird hinsichtlich des Spritzgusswerkzeugseine vereinfachte Herstellung dessen Kerne geschaffen, weil diese auf diese Weise ohne die Anordnung von Stegen auf ihren Aussenflächen insgesamt als Drehteile hergestellt werdenkönnen. Anderenfalls müssten die aussenliegenden Stege durch Brosi-onsvorgänge hergestellt werden,was die Herstellungskostender Kerne ganz erheblich erhöhen würde.Die Schraubkappe 2 kann an ihrem unteren Ende einen insbesondere ringförmigen, nach aussen aufgeweiteten, insbesondere dünnwandig ausgebildeten Kragen (zeichnerisch nicht dargestellt) aufweisen und dieser Kragen (zeichnerisch nicht dargestellt) mindestens im Bereich der Verbindungsstellen 17 und/oder Sollbruchstellen 16 eine insbesondere um die restliche Wandstärke der Schraubkappe 2 vergrösserte Wandstärkeaufweisen (zeichnerisch nicht dargestellt). Ein derartiger Kragen (zeichnerischnicht dargestellt) übergreift den Sicherheitsring 3 bzw. dessen in aufgerissenem Zustand evt.nach aussen überstehenden Sicherheitsringabschnitte. Die Wandstärkenvergrösserunglediglich im Bereich der Verbindungsstellen 17 und/oder Sollbruchstellen 16 dient zur Materialeinsparung des ansonsten dünnwandig ausgebildeten Kragens (zeichnerisch nicht dargestellt). Mindestens eine Sollbruchstelle 16 kann im Längsschnitt gesehen von unten nach oben sich verjüngend ausgebildet sein. Das ist für den Abstreifvorgang hinsichtlich einer bevorzugten Entformung des K'ins tstoffspritzgusstei-les sinnvoll, weil der Sicherheitsring durch einen blittelauswerferaus dem Abstreifring gedrückt werden muss, damit die Sollbruchstellen 16 bei der Entformung nicht aufreissen. Min-destens eine Verbindungsstelle17 und/oder mindestens eine Sollbruchstelle 16 kann bzw.können in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses 1 mittig oder von einem äusseren Ende ausgehend in Richtung zur Mitteversetzt oder im Bereich mindestens eines äusseren Endes mindestens eines Sicherheits ringabscliaitts(Abschnitt des Sicherheitsrings 3) angeordnet sein (vgl. in diesem Zusammenhang die AusEührungenhinsichtlich der Nasen 13 i.V.m den Verbindungsstellen 17 ). In der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen kann bzw. können die insbesondere keilförmige Zuspitzung mindestens eines Abschnitts mindestens einer Verriegelungsflanke 10 und/oder mindestens eines Abschnitts 10a mindestens einer Verriegelungsflanke 10 und/oder mindestens einer Rippe 14 und/oder mindestens einer Nase 13 in einem Winkel von 0"bis 1800,insbesondere von 10 bis 45"zur Längsmittelachse L - L des Originalitätsverschlusses 1 verlaufen.Mindestenszwei bzw. die Sicherheitsringabschnitte und/oder Sicherheitsringabschnitte ohne Laschen 5 und/oder Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindungen 4 und/oder Laschen 5 und/oder Randseiten 5b und/oder obere Laschenabschnitte 6 und/oder untere Laschenabschni tte7 und/oder Laschenabschnitte 8 undXoder9 und/oder Laschenabschnitte und/oder in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen insbesondere keilförmig zugespitzte Abschnitte bzw. Abschnitte 10a mindestens einer Verriegelungsflanke 10 und/oder obere Verstärkungsrippen 11 und/oder untere Verstärkungsrippen 12 und/oder Verstärkungsrippen und/oder Nasen 13 und/oder Rippen 14 und/oder Schlitze 15 und/oder Sollbruchstellen 16 und/oder Verbindungsstellen 17 und/oder die Materialverstärkungen mindestens einer Verbindungsstelle 17 und/oder Verbindungsstege 18 und/oder Rippen (zeichnerisch nicht dargestellt und/ oder Schlitze ( zeichnerisch nicht dargestellt) und/oder Nuten (zeichnerisch nicht dargestellt innerhalb des Originalitätsverschlusses1 umfangsmässig unregelmässigoder insbesondere regelmässigverteilt angeordnet und/oder ungleichförmig oder insbesondere gleichförmig ausgebildet und/oder angeordnet sein. Wennin den Ausführungen in der <RTI ID=23.2> Iderstellungsstellungim Längsschnitt gesehenvon einem (insbesondere) keilförmig zugespitzten Abschnitt mindestens einer Verriegelungsflanke 10 die Rede ist, so kann damit ein (insbesondere) keilförmig zugespitzter Abschnitt mindestens einer Verriegelungsflanke 10 und/oder ein (insbesondere) keilförmig zugespitzter Abschnitt (10a) mindestens einer Verriegelungsflanke 10 gemeint sein, sofern nicht eine dieser beiden Möglichkeitendurch den Zusammenhang ausgeschlossen ist, auch wenn der Einfachheit halber in den Ausführungen im einzelnen nicht immer darauf eingegangen wird. Vorzugsweise ist der Originalitätsverschluss 1 einstückig ausgebildet. Bevorzugt ist der Originalitätsverschluss 1 aus einem geeigneten Kunststoff, vorzugsweise relativ hartem, insbesondere mittelhartem bis hartem Kunststoff mit geringererDehnung, insbesondere Polypropylen oder Polyäthylen oder einem Werkstoff mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften hergestellt. Alle zuvor aufgeführten Ausführungsformen des Originalitätsverschlusses 1 lassen sich auch, sofern dies durch den Zusammenhang nicht ausgeschlossen ist, entsprecilend beliebig miteinander kombinieren. Die zeichnerisch dargestellten Ausführungsformen des neuerungsgemässen Originalitätsverschlusses 1 sind nicht an die in den schaubildlichen Darstellungen aufgezeigten Abmessungen gebunden, sondern lassen sich in je nach Erfordernis beliebigen Abmessungen (z.B. DIN-Normen) herstellen. Die Geometrie und Dimensionierung des Originalitätsverschlusses 1 bzw. dessen Originalitätsverschlussteile lassen sich je nach Erfordernis, insbesondere zur besseren Anpassung an Behälter beliebig verwirklichen. Verwendungsmöglichkeiten, welche lediglich Aissnahmenbaulicher Art erfordern, lassen sich beliebig erweitern. Alle im Rahmen der Beschreibung und der Figurenbeschreibung beschriebenen Merkmale werden als zum Gegenstand der Erfindung gehörig angesehen. Alle Erfindungsmerkmale werden als erfindungswesentlich im Sinne der Patentansprüche/Schutzansprüche angesehen. Die Erfindung ist nicht auf die schaubildlich dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Sie umfasst auch alle fachmännischen Abwandlungen und Weiterbildungen, sowie Teil- und Unterkombinationen der beschriebenen und/oder dargestellten Merkmale und bbssnahmen. Verzeichnis der BezuszeichenDer Originalitätsverschluss 1 ist durch einen Doppel-Zickzackpfeilgekennzeichnet, dessen Pfeilspitze auf diesen hinweist, ihn aber nicht berührt. Die Schraubkappe 2, der Sicherheitsring bzw. Abschnitt des Sicherheitsrings 3 (Sicherheitsringabschnitt) und die Lasche 5 sind durch Zickzackpfeiiegekennzeichnet, die auf diese hinweisen, sie aber nicht berühren. Der obere Laschenabschnitt 6, der untere Laschenabschnitt 7, die Laschenabschnitte 8 und 9, die obere Verstärkungsrippe 11, die untere Verstärkungsrippe 12 und die Nase 13 sind durch Pfeile gekennzeichnet, die auf diese hinweisen, sie aber nicht berühren. DerSchlitz 15 ist durch eine Linie gekennzeichnet, die in diesen hineinreicht. Alle weiteren Kennzeichnungen erfolgen durch Linien, welche berühren. Originalitätsverschluss 1 Laschenabschnitt 9 Schraubkappe2 Verriegelungsflanke der Sicherheitsring bzw. Abschnitt des Sicner- Lasche 10 heitsrings (Sicherheitsringabschnitt) 3 insbesondere keilförmig Mantel aussenflächedes Sicherileitsrings zugespitzter Abschnitt der bzw. Abschnitt des Sicherheitsrings 3a Verriegelungsflanke 10a Mantelinnenfläche des Sicherheitsrings obere Verstärkungsrippe 11 bzw. Abschnitt des Sicherheitsrings 3b obere Seite der oberen Seite mindestens eines Übergangsbereiches des Sicher- Verstärkungsrippe 5a heitsrings bzw. Abschnitt des Sicherheitsrings 3c untere Seite der oberen Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung 4 Verstärkungsrippe libLasche 5 untere Verstärkungsrippe 12 Seite mindestens eines Übergangsbereiches der Lasche 5a Seite der unteren Verstär Randseite der Lasche Sb kungsrippe 12a oberer Laschenabschnitt 6 Nase 13 Aussenfläche des oberen Laschenabschnitts 6a Aussenfläche der Nase 13a Innenfläche des oberen Laschenabschnitts 6b Innenfläche der Nase 1 3bunterer Laschenabschnitt 7 Rippe 14 Aussenfläche des unteren Laschenabschnitts 7a Schlitz 15 Innenfläche des unteren Laschenabschnitts 7b Sollbruchstelle 16 Laschenabschnitt 8 Verbindungsstelle 17Verbindungssteg 18 Längsmittelachse des Originalitätsverschlusses L - L Winkel -oc-nY imaginäre Linie A - A
权利要求:
Claims
Patentansprüche 1. Originalitätsverschluss mit einer auf einen mit einem Gegengewinde versehenen Behälterhals aufschraubbaren, mit einem komplementär zum Gegengewinde des Behälterhalses angeordneten Innengewinde und mit einem zur Abdichtung der Behältermündung vorgesehenen, ggf. gesondert ausgebildeten Dichtmittel versehenen ' Schraubkappe und mit einem an die Schraubkappe nach unten anschliessenden, mindestens abschnittsweise von der Schraubkappe abreissbar vorgesehenen und/oder aufreissbar ausgestalteten Sicherheitsring, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine an den Sicherheitsring (3) über eine Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung (4) nach unten anschliessende, zwecks Untergreifens eines unterhalb des Gegengewindes angeordneten Transferrings des Behälterhalses nach innen einschwenkbare Lasche (5) vorgesehen ist.
2. Originalitätsverschluss, insbesondere nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass auf mindestens bzw. je einer Verriegelungsflanke (10) mindestens bzw. je eine in der Herstellungsstellung gesehen von oben nach unten sich erstreckende Nase (13) angeordnet ist.
3. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 2 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen mindestens eine Nase (13) von oben nach unten und von aussen nach innen keilförmig zugespitzt verläuft.
4. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3 dadurch gekemzeichnet, dassin Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) mindestens bzw. je eine über einen Teil des Teilumfangs mindestens bzw. je einer Verriegelungsflanke (10) sich erstreckende Nase (13) auf dieser Verriegelungsflanke (10) mittig oder von mindestens einem äusseren Ende ausgehend in Richtung zur Mitte versetzt oder im Bereich mindestens eines äusseren Endes angeordnet ist.
5. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die insbesondere gerade verlaufende Innenfläche (13b) mindestens einer Nase (13) in axialer Richtung verläuft.
6. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass der bzw. die in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) neben mindestens einer Nase (13) gelegene Abschnitt bzw. gelegenen Abschnitte mindestens einer Verriegelungsflanke (10) in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen insbesondere gerade und insbesondere im rechten Winkel zur Längsmittelachse (L - L) des Originalitätsverschlusses (1) verläuft bzw. verlaufen.
7. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellungim Längsschnitt gesehen der untere Laschenabschnitt (7) mindestens einer Lasche (5) von oben nach unten und nach aussen abgespreizt zum oberen Laschenabschnitt (6) dieser Lasche (5) verläuft.
8. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen sich die Innenfläche (6b) des oberen Laschenabschnitts (6) mindestens einer Lasche (5) von der Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung (4) ausgehend in axialer Richtung von oben nach unten oder in bezug auf die Längsmittelachse (L - L) des Originalitätsverschlusses (1) in einem Winkel (-O(-) von 0 bis 1800, insbesondere von 1"bis 50 schräg von oben nach unten und nach aussen erstreckt.
9. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen sich die Innenfläche (7b) des unteren Laschenabschnitts (7) mindestens einer Lasche (5)vom unteren Ende des oberen Laschenabschnitts (6) dieser Lasche (5) ausgehend in bezug auf die Längsmittelachse (L - L) des Originalitätsverschlusses (1) in einem Winkel (-(3-)von 0 bis 1800, insbesondere von 50 bis 200 schräg von oben nach unten und nach aussen erstreckt.
10. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen sich die Innenfläche t7b)des unteren Laschenabschnitts (7) mindestens einer Lasche (5) in einem Winkel (- g -)von 0 bis 1800,insbesondere von 50 bis 20 zur Innenfläche (6b) des oberen Laschenabschnitts (6) dieser Lasche (5) schräg von oben nach unten und nach aussen sich erstreckt.
11. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen der untere Laschenabschnitt (7) mindestens einer Lasche (5) von oben nach unten mítinsbesondere allmählich sich verbreiternder Wandstärkeausgebildet ist.
1Z. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen sich die Aussenfläche(7a)mindestens eines unteren Laschenabschnitts(7yineinemWinkel von 0 bis 1800,insbesondere von 10 bis 100 zur Innenfläche (7b) dieses unteren Laschenabschnitts (7) schräg von oben oben nach unten und nach aussen erstreckt.
13. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12 dadurch gekennzeichnet, dass auf der Innenfläche (6b) und/oder insbesondere der Aussenfläche (6a) des in der Herstellungsstellung gesehen oberen Laschenabschnitts (6) mindestens einer Lasche (5j mindestens bzw. je eine in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) über einen Teil deren Teilumfang mit insbesondere gleichen Abständen zu deren Randseiten (5b) oder insbesondere über deren gesamten Teilumfang sich erstreckende obere Verstärkungsrippe (11) vorgesehen ist.
14. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die untere Seite (alb)mindestens einer oberen Verstärkungsrippe (11)in bezug auf die Längsmittelachse (L - L) des Originalitätsverschlusses (1) in einem Winkel von 0 bis 1800,insbesondere von 1"bis 150 schräg von unten nach oben und nach aussen oder innen verläuft.
15.Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1bis 14 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die untere Seite (11b) mindestens einer auf der Aussenfläche (6a) des oberen Laschenabschnitts (6) mindestens einer Lasche (5) angeordneten oberen Verstärkungsrippe (11) in einem Winkel von 0 bis 180 ,insbesondere von 10 bis -100zur Innenfläche (6b) dieses oberen Laschenabschnitts
(6) schräg von unten nach oben und nach aussen verläuft.
16. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die untere Seite (llb)mindestens einer oberen Verstärkungsrippe (11) parallel zur Längsmittelachse - - L) des Originalitätsverschlusses (1) verläuft.
17. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16 dadurch gekennzeichnet, dass auf der Innenfläche (7b) und/oder insbesondere der Aussenfläche (7a) des in der Herstellungsstellung gesehen unteren Laschenabschnitts (7) mindestens einer Lasche (5) mindestens bzw. je eine in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) über einen Teil deren Teilumfang mit insbesondere gleichen Abständen zu deren Randseiten (Sb) oder insbesondere über deren gesamten Teilumfang sich erstreckende untere Verstärkungsrippe (12) vorgesehen ist.
18. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen mindestens eine untere Verstärkungsrippe (12) mit von oben nach unten insbesondere allmählich sich verbreiternder Wandstärke ausgebildet ist.
19. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die Seite (12a) mindestens einer auf der Aussenfläche (7a) des unteren Laschenabschnitts (7) mindestens einer Lasche (5) angeordnetenunterenVerstärkungsrippe(12) in einem Winkel von 0 bis 1800, insbesondere von 100 bis 400 zur Innenfläche (7b) dieses unteren Laschenabschnitts (7) schräg von oben nach unten und nach aussen verläuft.
20. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 19 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung gesehen mindestens bzw. je eine untere Verstärkungsrippe (12) auf dem unteren Laschenabschnitt (7) mindestens einer Lasche (5) an dessen unterem Ende angeordnet ist.
21. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20 dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Lasche (5) in der nach innen eingeschwenkten Stellung (Gebrauchslage) oberhalb mindestens einer Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung (4) mit einem nicht unwesentlichen Bereich ihrer Höhe über mindestens eine Anlageeinrichtung gegen den Sicherheitsring (3) abgestützt ist.
22. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 21 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen mindestens eine Anlageeinrichtung mindestens einen sich in Richtung auf die Schwenklinie mindestens einer Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung (4) mindestens im wesentlichen allmählich verjüngenden, mindestens über den Teilumfang mindestens einer Lasche (5) sich erstreckenden Übergangsbereich des Sicherheitsrings (3) und/oder mindestens einer Lasche (5) aufweist.
23. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 22 dadurch gekennzeichnet, dass im Längsschnitt gesehen mindestens eine sich innenseitig an mindestens eine Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung (4) anschliessende, insbesondere gerade verlaufende Seite (3c) mindestens eines Übergangsbereiches des Sicherheitsrings (3) in einem Winkel von insbesondere 15 bis 40 zur Mantelaussenfläche (3a) des Sicherheits rings (3) schräg von unten nach oben verlaufend vorgesehen ist.
24. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen mindestens eine insbesondere gerade verlaufende, sich innenseitig und/oder aussenseitig an mindestens eine Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung (4) anschliessende Seite (5a)mindestens eines Übergangsbereiches mindestens einer Lasche (5) in einem Winkel von insbesondere 15 bis 40 zur Aussenfläche und/oder innenfläche mindestens einer Lasche (5)bzw. des oberen Laschenabschnitts (6) mindestens einer Lasche (5) bzw.
zur Aussenfläche (6a) und/oder Innenfläche (6b) des oberen Laschenabschnitts (6) mindestens einer Lasche (5) schräg von oben nach unten verlaufend vorgesehen ist 25.Originalitätsverschluss, insbesondere nacheinem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 24dadurch gekennzeichnet,
dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die untere Seite (11b) mindestens einer auf der Aussenfläche C6a) des oberen Laschenabschnitts (6) mindestens einer Lasche (5) angeordneten oberen Verstärkungsrippe-(11)parallel zur Längsmittelachse (L - L) des Originalitätsverschlusses (1)verläuft und/oder die untere Seite (11b) mindestens einer auf der Innenfläche (6b) des oberen Laschenabschnitts (6) mindestens einer Lasche (5) angeordnetenoberenVerstärkungsrippe(11) parallel zur Längsmittelachse (L - L) des Originalitätsverschlusses (1) verläuft.
26. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 25 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung gesehen mindestens eine Lasche (5) höhenmässig in mehrere Laschenabschnitte, insbesondere zwei Laschenabschnitte, einen oberen Laschenabschnitt (6) und einen unteren Laschenabschnitt (7) unterteilt ist.
Z7.Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 26 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen mindestens ein Laschenabschnitt mindestens einer Lasche C5) von oben nach unten und nach aussen abgespreizt zu mindestens einem über ihm angeordneten Laschenabschnitt dieser Lasche (5) verläuft.
28. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 27 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen sich die Innenfläche und/oder Aussenfläche mindestens eines Laschenabschnitts mindestens einer Lasche (5) in axialer Richtung oder in bezug auf die Längsmittelachse (L -L) des Originalitätsverschlusses (1) in einem Winkel von 0 bis 1800,insbesondere von 10 bis 20 schräg von oben nach unten und nach aussen oder nach innen erstreckt bzw. erstrecken.
29. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 28 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen mindestens ein Laschenabschnitt mindestens einer Lasche (5) von einem in einem Abstand nach unten oder nach oben versetzt zu seinem unteren oder oberen Ende gelegenen Punkt oder von seinem unteren oder oberen Ende ausgehend über einen Teil seiner Höhe oder seine gesamte Höhe von unten nach oben oder von oben nach unten sich verbreiternd oder verjüngend ausgebildet ist.
30. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 29 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen sich die Aussenfläche mindestens eines Laschenabschnitts mindestens einer Lasche (5) in einem Winkel
von 0 bis 1800, insbesondere von 10 bis 20 zur Innenfläche dieses Laschenabschnitts schräg von oben nach unten oder von unten nach oben und nach aussen oder innen und/oder die Innenfläche mindestens eines Laschenabschnitts mindestens einer Lasche (5) in einem Winkel von 0 bis 1800,insbesondere von 10 bis 20 zur Aussenfläche dieses Laschenabschnitts schräg von oben nach unten oder von unten nach oben und nach innen oder aussen erstreckt bzw. erstrecken.
31. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 30 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die Aussenfläche und die Innenfläche mindestens eines Laschenabschnitts mindestens einer Lasche (5) parallel zueinander verlaufen und/oder die Aussenfläche (6a) und die Innenfläche (6b) mindestens eines oberen Laschenabschnitts (6) parallel zueinander verlaufen und/oder die Aussenfläche (7a) und die Innenfläche (7b) mindestens eines unteren Laschenabschnitts (7) parallel zueinander verlaufen.
32. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 31 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen der untere Laschenabschnitt (7) mindestens einer Lasche (5) von einem in einem Abstand'nach unten versetzt zu seinem oberen Ende gelegenen Punkt ausgehend oder von insbesondere seinem oberen Ende ausgehend über einen Teil seiner Höhe oder insbesondere seine gesamte Höhe von oben nach unten mit sich verbreiternder Wandstärke ausgebildet ist.
33. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 32 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die Höhe des unteren Laschenabschnitts (7) gleich der Höhe oder kleiner als die Höhe oder insbesondere grösser als die Höhe des oberen Laschenabschnitts (6) ist.
34. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 33 dadurch gekennzeichnet, dass der Übergangsbereich zwischen oberem Laschenabschnitt (6) und unterem Laschenabschnitt (7) mindestens einer Lasche (5) in deren nach innen eingeschwenkter Stellung (Gebrauchslage) und in deren Mitte in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) in einem Abstand nach oben oder unten versetzt zum Übergangsbereich zwischen der Seite (3c) mindestens eines Übergangsbereiches und der Mantelinnenfläche des Sicherheitsrings (3) angeordnet ist oder insbesondere in Höhe des Übergangsbereiches zwischen der Seite (3c) mindestens eines Übergangsbereiches und der Mantelinnenfläche (3b) des Sicherheitsrings (3) angeordnet ist.
35. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 34 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen mindestens eine Lasche (5) bzw. der obere Laschenabschnitt (6) mindestens einer Laschen(5)von der Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung (4) ausgehend in axialer Richtung von oben nach unten oder in bezug auf die Längsmittelachse (L - L) des Originalitätsverschlusses (1)in einem Winkel nach aussen abgespreizt von oben nach unten sich erstreckt und/oder der untere Laschenabschnitt (7) als Verlängerung zum und im gleichen Winkel wie der obere Laschenabschnitt (6) verläuft.
36. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 35 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die untere Seite (11b) mindestens einer auf der Aussenfläche (6a) des oberen Laschenabschnitts (6) min destens einer Lasche (5) angeordneten oberen Verstärkungsrippe (11) in einem Winkel von 0 Dis1800, insbesondere von 10 bis 20 zur oberen Seite (5a)dieser oberen Verstärkungsrippe (11) schräg von unten nach oben und nach aussen verläuft.
37. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 36 dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Lasche (5) und/oder mindestens ein Laschenabschnitt und/oder mindestens ein Laschenabschnitt (8) und/oder mindestens ein oberer Laschenabschnitt (6) und/oder mindestens ein unterer Laschenabschnitt (7) in bezug aus seinen bzw. ihren Teilumfang mindestens abschnittsweise und/oder höhenmässigmindestens abschnittsweise federnd bzw. flexibel ausgebildet ist bzw. sind.
38. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 37 dadurch gekennzeichnet, dass die Aussenfläche und/oder Innenfläche mindestens eines Laschenabschnitts und/oder die Aussenfläche (6a) und/oder die Innenfläche (6b) des oberen Laschenabschnitts (6) und/oaerdie Aussenfläche (7a) und/oder die Lnnenfläche(7b) aes unteren Laschenabschnitts (7) und/oder mindestens eine Seite mindestens einer Verstärkungsrippe und/ oder die obere Seite (Sa) und/oder die untere Seite (leib)mindestens einer oberen Verstärkungsrippe (11) und/oder die Seite (12a) mindestens einer unteren Verstärkungsrippe (12)je-de geeignete geometrische Form aufweist bzw.
aufweisen, also beispielsweise in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen mindestens abschnittsweise konkav oder konvex,kreisabschnittförmig oder in kreisabschnittähnlicher Form od. dgl. oder ellipsenabschnittförmig oder in ellipsenabschnittähnlicher Form od. dgl. oder parabelabschnittförmig oder in parabelabschnittähnlicher Form od. dgl oder sinusabschnittförmig oder in sinusabschnittähnlicher Form od. dgl oder hyperbelabschnittförmig oder in hyperbelabschnittähnlicher-Formod.
dgl. oder ovalabschnittförmig oder in ovalabschnittähnlicher Form od. dgl. gewölbt oder mindestens abschnittsweise gerade verlaufend, insbesondere gerade verlaufend ausgebildet ist bzw. sind 39. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 38 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die Höhe der oberen Seite (5a) mindestens einer oberen Verstärkungsrippe (11) gleich der Höhe oder grösser als die Höhe oder insbesondere kleiner als die Höhe der unteren Seite (leib)dieser oberen Verstärkungsrippe (11) ist.
40. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 39 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die untere Seite (1 1b)mindestens einer auf der Innenfläche (6b) des oberen Laschenabschnitts (6) mindestens einer Lasche (5) angeordneten oberen Verstärkungsrippe (11) in einem Winkel von 0"bis 1800,insbesondere von 10 bis 100 zur Aussenfläche (6a) dieses oberen Laschenabschnitts (6) schräg von unten nach oben und nach innen verläuft.
41. Originalitätsverschluss,insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 40 dadurch gekennzeichnet, dass auf der Innenfläche und/oder der Aussenfläche mindestens eines Laschenabschnitts mindestens einer Lasche (5) mindestens bzw. je eine in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) über einen Teil deren Teilumfang mit insbesondere gleichen Abständen zu deren Randseiten (5b) oder deren gesamten Teilumfang und in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen über einen Teil deren Höhe von deren unterem Ende ausgehend nach oben versetzt oder von deren unterem Endeausgehend oder von deren oberem
Ende ausgehend nach unten versetzt oder von deren oberem Ende ausgehend oder über deren gesamte Höhe sich erstreckende Verstärkungsrippe vorgesehen ist.
42. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 41 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen sich mindestens eine Seite mindestens einer Verstärkungsrippe in einem Winkel von 0 bis 1800,insbesondere von 10 bis 20 zur Aussenfläche oder Innenfläche mindestens eines Laschenabschnitts mindestens einer Lasche (5) schräg von unten nach oben oder von oben nach unten und nach aussen oder nach innen erstreckt.
43. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 42 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen mindestens eine obere Verstärkungsrippe (11) von einem in einem Abstand nach oben versetzt zum Übergangsbereich zwischen oberem Laschenabschnitt (6) und unterem Laschenabschnitt (7) mindestens einer Lasche (5) gelegenen Punkt ausgehend oder von insbesondere dem Übergangsbereich zwischen oberem Laschenabschnitt (6) und unterem Laschenabschnitt (7) mindestens einer Lasche (5) ausgehend über einen Teil der Höhe oder insbesondere die gesamte Höhe dieses oberen Laschenabschnitts(6) von unten nach oben sich erstreckt.
44. Originalitätsverschluss, . insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 43dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Verstärkungsrippe und/oder mindestens eine obere Verstärkungsrippe (11) und/oder mindestens eine untere Verstärkungsrippe (12) jede denkbare geeignete geometrische Form aufweist bzw. aufweisen, also beispielsweise in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die Form eines Trapezes oder dgl. oder insbesondere mindestens im wesentlichen die Form eines Dreiecks od. dgl. aufweist bzw. aufweisen.
45. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 44 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung gesehen mindestens eine Verstärkungsrippe eine beliebige Anzahl Seiten aufweist und/oder mindestens eine obere Verstärkungsrippe (11) eine beliebige Anzahl Seiten, insbesondere zwei Seiten, eine obere Seite (5a) und eine untere Seite (alb)aufweist und/oder mindestens eine untere Verstärkungsrippe (12) eine beliebige Anzahl Seiten1 insbesondere eine Seite (12a) aufweist.
46. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 45 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen mindestens eine untere Verstärkungsrippe (12) von einem in einem Abstand nach unten versetzt zum oberen Ende des unterenLaschenabschnitts(7) mindestens einer Lasche (5) gelegenen Punkt ausgehend über einen Teil der restlichen Höhe oder insbesondere die gesamte restliche Höhe dieses unteren Laschenabschnitts (7) von oben nach unten sich erstreckt.
47. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 46 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsscmittgesehen die Höhe der Seite (12a) mindestens einer unteren Verstärkungsrippe (12) gleich der Höhe oder grösser als die Höhe oder insbesondere kleiner als die Höheder über ihr befindlichen Aussenfläche (7a) und/oder Innenfläche (7b) des unteren Laschenabschnitts (7) mindestens einer Lasche (5)ist.
48. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 47 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die Seite (12a) mindestens einer auf der Innenfläche (7b) des unteren Laschenabschnitts (7) min destens einer Lasche (5) angeordnetenunterenVerstärkungsrippe(12) in einem Winkel von 0 bis 1800,insbesondere von 10 bis 40 zur Aussenfläche (7a) dieses unteren Laschenabschnitts ±7)schräg von oben nach unten und nach innen verläuft.
49. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 48 dadurch gekennzeichnet, dass im Längsschnitt gesehen mindestens eine innerhalb mindestens eines Schlitzes (15) angeordnete Sollbruchstelle (16) von einem in einem Abstand nach oben versetzt zur Höhe des Übergangsbereiches zwischen der Seite (3c) mindestens eines Übergangsbereiches und der Mantelinnenfläche (3b) des Sicherheitsrings (3) gelegenen Punkt ausgehend oder von insbesondere einem in Höhe des Übergangsbereiches zwischen der Seite (3c) mindestens eines Übergangsbereiches und der hiantelinnenfläche(3b) des Sicherheitsrings (3) gelegenen Punkt ausgehend über die gesamte restliche oder einen Teil der restlichen Höhe dieses Schlitzes (15) von unten nach oben sich erstreckt.
50. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 49 dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Lasche (5) in ihrer nach innen eingeschwenkten Stellung (Gebrauchslage) mit ihrer Innenfläche gegen den Sicherheitsring (3)und/oder die Schraubkappe (2) abgestützt ist.
51. Originalitätsverschluss,insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 50 dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Lasche (5) in einen Laschenabschnitt (8) und mindestens einen aus diesem durch Schlitze ausgeschnittenen und federnd bzw. flexibel ausgebildeten Laschenabschnitt (9) unterteilt ist.
52. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 51 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung gesehen mindestens eine Lasche (5) in einen Laschenabschnitt und mindestens einen, diesen Laschenabschnitt nach unten überschreitenden, federnd bzw. flexibel ausgebildeten Laschenabschnitt (9) unterteilt ist.
53. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 52 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung gesehen mindestens ein Laschenabschnitts(8) mindestens einen ihm zugeordneten Laschenabschnitt (9) nach unten überschreitet und dieser überschreitende Bereich dieses Laschenabschnitts (8) in der nach innen eingeschwenkten Laschenstellung (Gebrauchslage) in der auf den Behälterhals aufgeschraubten Stellung des Originalitätsverschlusses (1) zwischen dem Behälterhals und der Mantelinnenfläche (3b) des Sicherheitsrings (3) und/oder der bintelinnenflächeder Schraubkappe (2) sich festklemmt.
54. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 53 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen sich mindestens ein Laschenabschnitt (9) in einem Winkel von 0 bis 1800, insbesondere von 1"bis 200 zu dem ihm zugeordneten Laschenabschnitt bzw. Laschenabschnitt (8) von oben nach unten und nach aussen abgespreizt erstreckt.
55. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 54 dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Verriegelungsflanke (10) über einen Teil ihres Teilumfangs in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) mittig oder von mindestens einem äusseren Ende ausgehend in Richtung zur bitteversetzt oder im Bereich mindestens eines äusseren Endes und in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen von innen nach aussen und von oben nach unten und/oder insbesondere von aussen nach innen und von oben nach
unten insbesondere keilförmig zugespitzt ist.
56. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 55 dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Rippe (14) in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) mittig oder von mindestens einem äusseren Ende ausgehend in Richtung zur Mitte versetzt oder im Bereich mindestens eines äusseren Endes mindestens einer Lasche (5) bzw. des unteren Laschenabschnitts (7) mindestens einer Lasche (5) angeordnet ist und/ oder in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen an mindestens ihrem unteren Ende von innen nach aussen und von oben nach unten und/oder insbesondere von aussen nach innen und von oben nach unten insbesondere keilförmig zugespitzt ist.
57. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 56 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen mindestens eine Rippe (14) über das untere Ende mindestens einer Lasche (5) bzw. über das untere Ende des unteren Laschenabschnitts (7) mindestens einer Lasche (5) hinausreichend nach unten sich erstreckt.
58. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 57 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen der obere Laschenabschnitt (6) und/oder der untere Laschenabschnitt (7) mindestens einer Lasche (5) von oben nach unten und nach aussen abgespreizt verläuft bzw. verlaufen und die Innenfläche mindestens einer auf der Innenfläche (6b) des oberen Laschenabschnitts (6) angeordneten Rippe (14) oder mindestens einer auf der Innenfläche (7b) des unteren Laschenabschnitts (7) dieser Lasche (5) angeordneten Rippe (14) eine imaginäre Linie (A - A) nicht nach innen überschreitet bzw. entsprechend dieser imaginären Linie (A - A) verläuft.
59. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 58 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen mindestens eine Nase (13) von innen nach aussen und von oben nach unten und/oder insbesondere von aussen nach innen und von oben nach unten insbesondere keilförmig zugespitzt verläuft.
60. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 59 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen mindestens eine Nase (13) von einem unterhalb des zwischen ihr und der ihr zugeordneten Verriegelungsflanke (10) gelegenen Punkt ausgehend oder von insbesondere dem Verbindungsbereich zwischen ihr und der ihr zugeordneten Verriegelungsflanke (10) ausgehend über einen Teil der Höhe oder insbesondere die gesamte Höhe von oben nach unten und von innen nach aussen und/oder insbesondere aussen nach innen insbesondere keilförmig zugespitzt verläuft.
61. Originalitätsverschluss, , insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 60dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die Aussenfläche (13a) und/oder die Innenfläche (13b) mindestens einer Nase (13) insbesondere gerade verläuft bzw. verlaufen.
62. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 61 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die Innnefläche (13b) mindestens einer Nase (13) als Verlängerung der und im gleichen Winkel wie die Innenfläche der dieser Nase (13) zugeordneten Lasche (5) bzw. die Innenfläche (7b) des unteren Laschenabschnitts (7) der dieser Nase (13) zugeordneten Lasche (5) verläuft.
63. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 62 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellungim Längsschnitt gesehen die Wand stärke mindestens einer Nase (13) im Verbindungsbereich mit der ihr zugeordneten Verriege lungsflanke (10) grösser oder kleiner als die Wandstärke oder insbesondere gleich der Wand stärke dieser Verriegelungsflanke (10) ist.
64. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 63 dadurch gekennzeichnet ,dass in der Herstellungsstellung gesehen mindestens eine auf derAussenfläche und/oder auf der Innenfläche mindestens einer Lasche (5) bzw. auf der Aussenfläche (7a) und/oder auf der Innenfläche (7b) des unteren Laschenabschnitts (7) mindestens einer Lasche (5) angeordnete Rippe (zeichnerisch nicht dargestellt) oder (14) in die jewei lige Nase (13) sich erstreckt oder oberhalb dieser Nase (13) endet.
65. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 64 dadurch gekennzeichnet, dass in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) mindestens ein neben mindestens einem in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen insbesondere keilförmig zugespitzten Abschnitt mindestens einer Verriegelungsflanke (10) und/oder neben mindestens einer Rippe (14) und/oder neben mindestens einer Nase (13) gelegener Abschnitt dieser Verriegelungsflanke (10) in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen von aussen nach innen und/oder insbesondere von innen nach aussen und von oben nach unten insbe sondere keilförmig zugespitzt verläuft und/oder insbesondere im rechten Winkel zur Längs mittelachse (L - L) des Originalitätsverschlusses (1) verlaufend ausgebildet ist.
66. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 65 dadurch gekennzeichnet, dassin Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) mindestens eine Verriegelungsflanke ±10)mindestens über einen Teil ihres Teilumfangs bzw.
die Aussenfläche und/oder die Innenfläche mindestens eines in der Herstellungsstellung im Längsschnit gesehen insbesondere keilförmig zugespitzten Abschnitts mindestens einer Verriegelungsflanke (10) und/oder-die Aussenflächeund/oder die Innenfläche mindestens eines in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen insbesondere keilförmig zugespitzten Abschnitts (1 0a)mindestens einer Verriegelungsflanke(10) und/oder die Aussenfläche und/oder die Innenfläche mindestens einer in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen insbesondere keilförmig zugespitzten Rippe (t4)und/oder die Aussenfläche (13a) und/oder die Innenfläche (13b) mindestens einer in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen insbesondere keilförmig zugespitzten Nase (13) jede denkbare geeignete geometrische Form aufweist bzw.
aufweisen, also beispielsweise in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen mindestens abschnittsweise konkav oder konvex, kreisabschnittförmig oder in kreisabschnittähnlicher Form oder dgl. oder ellipsenabschnittförmig oder in ellipsenabschnittähnlicher Form od. dgl.
oder parabelabschnittförmig oder in parabelabschnittähnlicher Form od. dgl. oder sinusabschnittförmig oder in sinusabschnittähnlicher Form od. dgl. oder hyperbelabschnittförmig oder in hyperbelabschnittähnlicher Form od. dgl. oder ovalabschnittförmig oder in ovalabschnittähnlicher Form od. dgl. gewölbt oder mindestens abschnittsweise gerade verlaufend, insbesondere gerade verlaufend ausgebildet ist bzw. sind.
67. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 66 dadurch gekennzeichnet, dass in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) und/oder
in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die insbesondere keilförmigen Zuspitzungen mindestens eines Abschnitts bzw. mindestens eines Abschnitts (10b) mindestens einer Verriegelungsflanke (10) und/oder mindestens einer Rippe (14) und/oder mindestens einer Nase (13) insbesondere stufenlos ineinander übergehend ausgebildet sein.
68. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bls- 67dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen insbesondere keilförmig zugespitzter Abschnitt mindestens einer Verriegelungsflanke (10) und/oder mindestens ein Abschnitt mindestens einer Verriegelungsflanke (10) und/oder mindestens eine Rippe (14) und/oder mindestens eine Nase (13) den Transferring des Behälterhalses in der auf den Behälterhals aufgeschraubten Stellung des Originalitätsverschlusses (1) untergreift oder in einem insbesondere geringfügigen Abstand zu diesem angeordnet ist bzw. sind.
69. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 68 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung gesehen mindestens zwei unterschiedliche Abschnitte mindestens einer Verriegelungsflanke (10) durch insbesondere quer zur Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) verlaufende, insbesendere kurze Schlitze (zeichnerisch nicht dargestellt) voneinander getrennt sind.
70. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 69 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung gesehen mindestens ein und/oder eine insbesondere quer zur UmEangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) verlaufende und sich von unten nach oben in den unteren Laschenabschnitt (7) und/oder in den oberen Laschenabschnitt (6) erstreckender bzw. erstreckende und in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) insbesondere mittig angeordneter Schlitz (zeichnerisch nicht dargestellt) und/oder angeordnete Nut (zeichnerisch nicht dargestellt) vorgesehen ist bzw.sind.
71. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 70 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die Höhe mindestens einer Lasche (5) und/oder die Höhe mindestens einer Lasche (5) einschliesslich mindestens einer auf ihr angeordneten Rippe (14) und/oder Nase (13) grösser oder kleiner als die Höhe oder insbesondere gleich der Höhe des Sicherheitsrings (3) ist.
72. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 71 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung gesehen insbesondere quer zur Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) verlaufende Rippen (zeichnerisch nicht dargestellt) auf der Aussenfläche und/oder auf der Innenfläche mindestens einer Lasche (5) bzw.
auf der Aussenfläche (7a) und/oder auf der Innenfläche (7b) des unteren Laschenabschnitts (7) mindestens einer Lasche (5) und/oder mindestens eines Laschenabschnitts (8) insbesondere gleichförmig ausgebildet und/oder regelmässig angeordnet sind.
73. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 72 dadurch gekennzeichnet, dass in der Fkrstellungsstellunggesehen mindestens eine insbesondere quer zur Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) verlaufende Rippe (zeichnerisch nicht dargestellt) oder (14) auf der Innenfläche und/oder auf der Aussenfläche mindestens einer Lasche (5) an mindestens deren unterem Ende bzw. auf der Innenfläche (7b) und/oder auf der Aussenfläche (7a) des unteren Laschenabschnitts (7) mindestens einer Lasche (5) an mindestens dessen unterem Ende angeordnet ist bzw. sind und/oder in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen mindestens eine auf der Innenfläche mindestens einer Lasche (5) bzw.
auf der Innenfläche (7b) des unteren Laschenabschnitts (7) mindestens einer Lasche (5) angeordnete Rippe (zeichnerisch nicht dargestellt) oder (14) gegenüberliegend mindestens einer auf der Aussenfläche mindestens einer Lasche (5) bzw. auf der Aussenfläche (7a) des unteren Laschenabschnitts (7) mindestens einer Lasche (5)vorgesehenen Rippe (zeichnerisch nicht dargestellt) oder (14) angeordnet ist.
74. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 73 dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherheitsring (3) bzw. mindestens ein Sicherheitsringabschnitt (Abschnitt des Sicherheitsrings (3)) über mindestens eine Verbidnungsstelle (17) und/oder mindestens eine Sollbruchstelle (16) mit der Schraubkappe (2) verbunden ist.
75. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 74 dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherheitsring (3) mindestens einen insbesondere in axialer Richtung verlaufenden Schlitz (15) mit mindestens bzw. je einer über die gesamte Höhe oder einen Teil der Höhe dieses Schlitzes (15) sich erstreckenden Sollbruchstelle (16) aufweist.
76. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 75 dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Sollbruchstelle (16) im Längsschnitt gesehen von unten nach oben sich verjüngend ausgebildet ist.
77. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 76 dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Verbindungsstelle (17) und/oder mindestens eine Sollbruchstelle (t6)in Umfangsrichtungdes Originalitätsverschlusses (1) mittig oder von mindestens einem äusseren Ende ausgehend in Richtung zur Mitteversetzt oder im Bereich mindestens eines äusseren Endes mindestens eines Sicherheitsringabschnitts (Abschnitts des Sicherheitsrings (3)) angeordnet ist bzw. sind.
78. Originalitätsverschluss, , insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 77dadurch gekennzeichnet, dass mindestens bzw. je ein Sicherheitsringabschnitt (Abschnitt des Sicherheitsrings t3))in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (t)über je eine über einen Teil seines Teilumfangs mit insbesondere gleichen Abständen zu den ihn begrenzenden Schlitzen (15) sich erstreckende Verbindungsstelle (17) mit der Schraubkappe (2) verbunden ist und insbesondere diese Verbindungsstelle (17) an ihren äusseren Enden je äusseres Ende eine Materialverstärkungaufweist.
79. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 78 dadurch gekennzeichnet, dass mindestens bzw. je ein Sicherheitsringabschnitt (Abschnitt des Sicherheitsrings (3)) in Umfangsrichtungdes Originalitätsverschlusses (1) über je zwei über einen Teil seines Teilumfangs mit insbesondere gleichen Abständen zu seiner Mitte und mit insbesondere gleichen Abständen zu den diesen Sicherheitsringabschnitt begrenzenden Schlitzen (15) sich erstreckende Verbindungsstellen (17) mit der Schraubkappe (2) verbunden ist und insbesondere diese beiden Verbindungsstellen (17) an ihren äusseren Enden, d.h.
den den Schlitzen (15) zugewandten Enden je äusseres Ende eine Materialverstärkung aufweisen.
80.Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 79 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung gesehen in Umfangsrichtung des Ori
ginalitätsverschlusses (1)die Verriegelungsflanke (10) mindestens einer Lasche (5) von unten nach oben mindestens abschnittsweise konkav eingewölbt ist oder insbesondere gerade verläuft.
81. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 80 dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung gesehen die Randseiten (Sb) mindestens einer Lasche (5) insbesondere gleichförmig schräg von oben nach unten verlaufen und dadurch diese Lasche (5) von oben nach unten sich verbreiternd oder verjüngend ausgebildet ist oder die Randseiten (5b) mindestens einer Lasche (5) insbesondere quer zur Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) und parallel zueinander verlaufen.
82. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 81 dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Lasche (5) in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) über einen Teil des Teilumfangs mit insbesondere gleichen Abständen zu den Schlitzen (15) oder den gesamten Teilumfang mindestens eines durch jeweils zwei Schlitze (15) begrenzten Sicherheitsringabschnitts (Abschnitt des Sicherheitsrings (3)) sich erstreckt und/oder mindestens eine Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindung (4) in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) über einen Teil des Teilumfangs oder insbesondere den gesamten Teilumfang mindestens einer Lasche (5) sich erstreckt.
83. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 82 dadurch gekennzeichnet, dass in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) mindestens bzw. je eine Verbindungsstelle (17) im Bereich eines des äusseren Endes mindestens bzw. je eines Sicherheitsringabschnitts (Abschnitts des Sicherheitsrings (3)) angeordnet ist und mindestens bzw. je ein in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen insbesondere keilförmig zugespitzter Abschnitt (10a) mindestens einer Verriegelungsflanke (10) und/oder mindestens bzw. je eine Rippe (14) und/oder mindestens bzw. je eine Nase (13) im Bereich dieses äusseren Endes der diesem Sicherheitsringabschnitt zugeordneten Lasche (5) angeordnet ist bzw. sind oder in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) mindestens bzw. je eine Verbindungsstelle (17) mittig oder im Bereich der Mitte mindestens bzw.
je eines Sicherheitsringabschnitts über einen Teil dessen Teilumfangs sich erstreckend angeordnet ist oder mindestens bzw. je zwei Verbindungsstellen (17) mit insbesondere gleichen Abständen zur Mitte mindestens bzw. je eines Sicherheitsringabschnitts über einen Teil dessen Teilumfangs sich erstreckend angeordnet sind und mindestens bzw. je ein in der Herstellungsstellung im Längsschnitt -geseheninsbesondere keilförmig zugespitzter Abschnitt (10a) mindestens einer Verriegelungsflanke (10) und/oder mindestens bzw. je eine Rippe (14) und/oder mindestens bzw. je eine Nase (13) mittig oder im Bereich der Mitte der diesem Sicherheitsringabschnitt zugeordneten Lasche (S) angeordnet ist bzw. sind.
84. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 83 dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein ohne Lasche (5) vorgesehener, mindestens im wesentlichen starr ausgebildeter Sicherheitsringabschnitt (Abschnitt des Sicherheitsrings(3)) in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) über mindestens eine über einen Teil seines Teilumfangs oder insbesondere über seinen gesamten Teilumfang sich erstreckende,
insbesondere stärker ausgebildete Verbindungsstelle (17) mit seiner in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen schräg von innen nach aussen und von oben nach unten verlaufenden Seite (3d) mit der Schraubkappe (2) verbunden ist und/oder über mindestens einen in Umfangsrichtung des Originalitätsverschlusses (1) insbesondere mittig angeordneten Verbin dungssteg (18) mit der Schraubkappe (2) verbunden ist und/oder im Bereich seiner äusseren Enden mindestens abschnittsweise durch schwächer ausgebildete Verbindungsstellen (17) mit der Schraubkappe (2) verbunden ist und/oder in diesem Bereich seiner äusseren Enden Schlitze (zeichnerisch nicht dargestellt) aufweist.
85. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 84 dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubkappe (2) an ihrem unteren Ende einen insbesondere ringförmigen, nach aussen aufgeweiteten, insbesondere dünnwandig ausgebildeten Kragen(zeichnerisch nicht dargestellt) aufweist und dieser Kragen (zeichnerisch nicht dargestellt) mindestens im Bereich der Verbindungsstellen (17) und/oder Sollbruchstellen (16) eine insbesondere um die restliche Wandstärke der Schraubkappe (2) vergrösserte Wandstärke aufweist.
86. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 85dadurch gekennzeichnet, dass in der Herstellungsstellung im Längsschnitt gesehen die insbesondere keilförmige Zuspitzung mindestens eines Abschnitts mindestens einer Verriegelungsflanke (10) und/oder mindestens eines Abschnitts (10a) mindestens einer Verriegelungsflanke (10) und/oder mindestens einer Rippe (14) und/oder mindestens einer Nase (13) in einem Winkel von 0 bis 1800,insbesondere in einem Winkelvon 10 bis 45"zur Längsmittelachse (L - L) des Originalitätsverschlusses (1) verläuft bzw. verlaufen.
87. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 86 dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei bzw. die Sicherheitsringabschnitte (Abschnitte des Sicherheitsrings (3)) undZoderSicherheitsringabschnitte (Abschnitte des Sicherheitsrings (3)) ohne Laschen (5) und/oder Scharnier- bzw. Filmscharnierverbindungen (4) und/oder Laschen (5)und/oder Randseiten (Sb) und/oder obere Laschenabschnitte (6) und/oder untere Laschenabschnitte (7) und/oder Laschenabschnitte (8) und/oder Laschenabschnitte (9) und/ oder Laschenabschnitte und/oder in der Herstellungsstellung im Längsschnitte gesehen insbesondere keilförmig zugespitzte Abschnitte bzw.
Abschnitte (10a)mindestens einer Verriegelungsflanke (10) und/oder obere Versltärkungsrippen(11) und/oder untere Verstärkungsrippen (12) und/oder Verstärkungsrippen und/oder Nasen (13) und/oder Rippen (14) und/oder Schlitze (15) und/oder Sollbruchstellen (16) und/oder Verbindungsstellen (17) und/oder die Alaterial-verstärkungen mindestens einer Verbindungsstellen(17) und/oder Verbindungsstege (18) und/ oder Rippen (zeichnerisch nicht dargestellt) und/oder Schlitze (zeichnerisch nicht dargeund/oder Nuten (zeichnerisch nicht dargestellt) innerhalb des Originalitätsverschlusses (1) umfangsmässig unregelmässig oder insbesondere regelmässig verteilt angeordnet und/oder ungleichförmig oder insbesondere gleichförmig ausgebildet und/oder angeordnet sind.
88. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 87 dadurch gekennzeichnet, dass der Originalitätsverschluss (1) einstückig ausgebildet ist.
89. Originalitätsverschluss, insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 88, dadurch gekennzeichnet, dass der Originalitätsverschluss aus einem geeigneten Kunststoff, vorzugsweise relativ hartem, insbesondere mittelhartem bis hartem Kunststoff mit geringerer Dehnung, insbesondere Polypropylen oder Polyäthylen oder einem Werkstoff mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften hergestellt ist.
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